Grundsätzlich braucht nur das eine BOS Prüfnummer für welches es eine Richtlinie gibt, nicht umgekehrt das alles was nicht in eine Richtline passt automatisch verboten ist!
Im vorliegenden Fall sehe ich da absolut keine Probleme, der Zusatz ist vom Kanal, von der Funktion und vom Standort der Gebäudefunkanlage zuzuordnen. So was würde ich nicht mal als anmeldepflichtig ansehen.