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Thema: Fernüberwachung Gebäudefunkanlage

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von DG7GJ Beitrag anzeigen
    Innerhalb der TR-BOS sehe ich aber keine möglichkeit sowas auch in den BOS zu nutzen.
    Hö?

    Ich kann doch einem C5 / TX9 ein FMS Telegramm senden, was dann durch die Gebäudeanlage zu dem Gerät und wieder zurück übertragen wird...
    Bekomm ich keine Quittung, ist da was faul...

    MfG Fabsi

  2. #2
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Ich kann doch einem C5 / TX9 ein FMS Telegramm senden, was dann durch die Gebäudeanlage zu dem Gerät und wieder zurück übertragen wird...
    Bekomm ich keine Quittung, ist da was faul...
    Und wenn ich mit Baustufe 1 arbeite, bekomme ich 600 Hz zurück, die ich akustisch bewerten kann. Ist IMO besser, als eine Maschine die FMS-Kennung auswerten zu lassen.

    MfG

    Frank
    Kontaktaufnahme bitte per Mail. Danke!

  3. #3
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    Hallo Fabsi!

    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Hö?

    Ich kann doch einem C5 / TX9 ein FMS Telegramm senden, was dann durch die Gebäudeanlage zu dem Gerät und wieder zurück übertragen wird...
    Bekomm ich keine Quittung, ist da was faul...

    Ja sicher, rein technisch kein Proplem.
    Aber wie soll sowas dann zulassungsmässig aussehen?
    Wird das Gerät nicht in einem Dienstfarzeug durch die gegen gefahren ist es klar keine Mobilstation.
    Wird es nicht zufuß rumgeschleppt ist es auch keine tragbare Funkanlage mehr.
    Wenn es fest in ner Ecke steht ist es eine Feststation. Sogar eine automatisch arbeitende.

    Es geht da weniger darum ob die Geräte eine TR-BOS Nummer haben, als viel mehr um die TR-BOS gerechte Nutzung.

    Einen gewissen Sinn kann ich in solch einem Gerät durchaus sehen, aber es passt eben in keine Kategorie welche die TR-BOS definiert.
    Wie vieles, vieles andere (z.B. CTCSS auf 4m gegen Überreichweiten *stöhn*) wird alles nützliche dadurch geblockt, weil sich in den letzten 40 Jahren niemand daran traute ernsthafte Reformen an dem eindeutig überalterten TR-BOS Werk durch zu setzen...

    Grüße aus Dortmund

    Jürgen Hüser

  4. #4
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    Grundsätzlich braucht nur das eine BOS Prüfnummer für welches es eine Richtlinie gibt, nicht umgekehrt das alles was nicht in eine Richtline passt automatisch verboten ist!

    Im vorliegenden Fall sehe ich da absolut keine Probleme, der Zusatz ist vom Kanal, von der Funktion und vom Standort der Gebäudefunkanlage zuzuordnen. So was würde ich nicht mal als anmeldepflichtig ansehen.

  5. #5
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    Hallo!

    Zitat Zitat von Kater 9 Beitrag anzeigen
    Grundsätzlich braucht nur das eine BOS Prüfnummer für welches es eine Richtlinie gibt, nicht umgekehrt das alles was nicht in eine Richtline passt automatisch verboten ist!
    Ähm...ich habe da in den letzten Jahren schon so manche Tischkantenbeißer erlebt.
    Und aus dieser Erfahrung ist es eben so das für alles was nicht explizid in der TR-BOS steht schlichtweg kein Rufzeichen/Zulassung bekommt. Egal ob da ne TR-BOS Nummer drauf ist.

    Zitat Zitat von Kater 9 Beitrag anzeigen
    Im vorliegenden Fall sehe ich da absolut keine Probleme, der Zusatz ist vom Kanal, von der Funktion und vom Standort der Gebäudefunkanlage zuzuordnen. So was würde ich nicht mal als anmeldepflichtig ansehen.
    Das führt zu juristischer Korintenkackerrei. Denn irgendein Querschleger in der Reihe der offiziellen Abnicker wird beim vorliegenden Fall argumentieren das solch ein automatisches Funkgerät ja gar nicht eindeutig zur Gebäudefunkanlage gehören kann, wenn es nicht ein klar damit verbundenes Bestandteil selbiger ist.

    So ziemlich alle Gebäudefunkanlagen haben eigene Fehlererkennungsroutinen und endsprechende GPIO's die als Meldeausgänge für solche Funktionsstörungen herrichtbar sind.
    Wenn man dort ein FMS-Gerät oder zur not einen alten 5-Ton AG dran an schließt der über selbige Anlage (sollte zumindest der 4m Sender noch funktionieren) die Meldug aussendet, wäre das gesammte Vorhaben deutlich einfacher.
    Zumal soein Alarmgeber weder ein Rufzeichen noch eine Kanalzuweisung bräuchte.

    Grüße aus Dortmund

    Jürgen Hüser

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