Hallo Fabsi!
Ja sicher, rein technisch kein Proplem.
Aber wie soll sowas dann zulassungsmässig aussehen?
Wird das Gerät nicht in einem Dienstfarzeug durch die gegen gefahren ist es klar keine Mobilstation.
Wird es nicht zufuß rumgeschleppt ist es auch keine tragbare Funkanlage mehr.
Wenn es fest in ner Ecke steht ist es eine Feststation. Sogar eine automatisch arbeitende.
Es geht da weniger darum ob die Geräte eine TR-BOS Nummer haben, als viel mehr um die TR-BOS gerechte Nutzung.
Einen gewissen Sinn kann ich in solch einem Gerät durchaus sehen, aber es passt eben in keine Kategorie welche die TR-BOS definiert.
Wie vieles, vieles andere (z.B. CTCSS auf 4m gegen Überreichweiten *stöhn*) wird alles nützliche dadurch geblockt, weil sich in den letzten 40 Jahren niemand daran traute ernsthafte Reformen an dem eindeutig überalterten TR-BOS Werk durch zu setzen...
Grüße aus Dortmund
Jürgen Hüser
Grundsätzlich braucht nur das eine BOS Prüfnummer für welches es eine Richtlinie gibt, nicht umgekehrt das alles was nicht in eine Richtline passt automatisch verboten ist!
Im vorliegenden Fall sehe ich da absolut keine Probleme, der Zusatz ist vom Kanal, von der Funktion und vom Standort der Gebäudefunkanlage zuzuordnen. So was würde ich nicht mal als anmeldepflichtig ansehen.
Hallo!
Ähm...ich habe da in den letzten Jahren schon so manche Tischkantenbeißer erlebt.
Und aus dieser Erfahrung ist es eben so das für alles was nicht explizid in der TR-BOS steht schlichtweg kein Rufzeichen/Zulassung bekommt. Egal ob da ne TR-BOS Nummer drauf ist.
Das führt zu juristischer Korintenkackerrei. Denn irgendein Querschleger in der Reihe der offiziellen Abnicker wird beim vorliegenden Fall argumentieren das solch ein automatisches Funkgerät ja gar nicht eindeutig zur Gebäudefunkanlage gehören kann, wenn es nicht ein klar damit verbundenes Bestandteil selbiger ist.
So ziemlich alle Gebäudefunkanlagen haben eigene Fehlererkennungsroutinen und endsprechende GPIO's die als Meldeausgänge für solche Funktionsstörungen herrichtbar sind.
Wenn man dort ein FMS-Gerät oder zur not einen alten 5-Ton AG dran an schließt der über selbige Anlage (sollte zumindest der 4m Sender noch funktionieren) die Meldug aussendet, wäre das gesammte Vorhaben deutlich einfacher.
Zumal soein Alarmgeber weder ein Rufzeichen noch eine Kanalzuweisung bräuchte.
Grüße aus Dortmund
Jürgen Hüser
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