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Thema: Rechtlicher Aspekt einer Zusatzalarmierung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Selbst bei einer Telefonkette läuft alles über das Netz der Telekom und die NSA hört mit ... Auch ein Alarmfax kommt nicht wirklich über eine gesicherte Leitung. Sobald ich abseits des BOS-eigenen Netzes kommuniziere - viele Varianten sind denkbar und gebräuchlich - kommen immer Dritte ins Spiel

    Meine Meinung:
    Wichtig ist, dass die Auswertung, Verarbeitung und Weitergabe der Daten "von oben" offiziell für dienstliche Zwecke angeordnet ist. Das heißt der Leiter der Feuerwehr sagt: Ja, dass wir das mit den Daten anstellen ist erforderlich und angemessen. Mit "meinen" Einsatzdaten, kann ich, sobald ich sie habe, als Feuerwehr doch machen, was erforderlich ist. Es wird sich kaum einer Gedanken machen, die Daten an eine Tafel in der Umkleide zu schreiben, wo sie auch alle lesen können. Wichtig ist außerdem, dass nur die für mich selbst bestimmten Meldungen bearbeitet werden. Wenn es dann technisch noch so gelöst ist, dass z. B. nicht mit nicht zugelassenen Empfangsgeräten am BOS-Funk teilgenommen wird, umso besser. Also: DME-Schnittstelle mit den betroffenen RICs oder Auswertung Alarmfax und nicht Pauschalauswertung aller Alarmierungen mittels PC und Scanner.

    Denn mal ehrlich: Ob ich jetzt eine Telefonkette in Gang setze und alle mündlich von den Einsatzdaten in Kenntnis setze oder ob ich eine Gruppen-SMS verschicke, bleibt sich doch gleich. Anderes Beispiel: Ich bekomme im ELW auf 2m eine Meldung, z.B. Patientendaten mit Zielkrankenhaus von meinem Abschnittsleiter, schreibe die auf ein vorbereitetes Formular und faxe das an die Leitstelle. Rechtliches Problem, weil dafür "Funkverkehr ausgewertet" wird? Eher nicht.

    Es gibt ein BOS-Telekommunikationssystem und es gibt Systeme außerhalb davon. Zwischen beiden kann und muss ein Austausch von Informationen zur zweckmäßigen Erfüllung der Aufgaben stattfinden können. Bei der Zusatzalarmierung ist aber immens wichtig, dass es eben Zusatz bleibt und nicht primäres Alarmierungsmittel wird. Die meisten Lösungen sind ja keine Hochverfügbarkeitssysteme.

  2. #2
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    1. Der Leiter Feuerwehr kann sowas gar nicht genehmigen.
    2. Sobald Daten ausgewertet werden die nicht für einen bestimmt sind ist alles verboten und ich kenne kein Computerprogramm das nicht alles auswertet.
    Das einzigste was rechtlich zulässig wäre ist, wenn deine Zusatzalarmierung über einen Piepser angeschubst wird, der auf die eigenen 5 Ton Folgen hört.
    3. Auch eine Telefonkette ist verboten. Auf deutsch, wenn es mehrere Gruppen gibt und du die Gruppe 1 hast, darfst du deinen Kumpel der in der Gruppe 2 ist und nicht alarmiert wurde auch nicht anrufen und sagen. Einsatz.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    1. Der Leiter Feuerwehr kann sowas gar nicht genehmigen.
    2. Sobald Daten ausgewertet werden die nicht für einen bestimmt sind ist alles verboten und ich kenne kein Computerprogramm das nicht alles auswertet.
    Das einzigste was rechtlich zulässig wäre ist, wenn deine Zusatzalarmierung über einen Piepser angeschubst wird, der auf die eigenen 5 Ton Folgen hört.
    3. Auch eine Telefonkette ist verboten. Auf deutsch, wenn es mehrere Gruppen gibt und du die Gruppe 1 hast, darfst du deinen Kumpel der in der Gruppe 2 ist und nicht alarmiert wurde auch nicht anrufen und sagen. Einsatz.
    Und wenn die Kumpel zufällig zusammen Telefonieren und der Melder dudelt...
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  4. #4
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    3. Auch eine Telefonkette ist verboten. Auf deutsch, wenn es mehrere Gruppen gibt und du die Gruppe 1 hast, darfst du deinen Kumpel der in der Gruppe 2 ist und nicht alarmiert wurde auch nicht anrufen und sagen. Einsatz.
    Das sehe ich anders. Wenn da wirklich eine Schweigepflicht o.ä. greifen sollte, dann bestimmt nicht auf den allgemeinen Hinweis auf einen Einsatz.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Larynxtubus Beitrag anzeigen
    Das sehe ich anders. Wenn da wirklich eine Schweigepflicht o.ä. greifen sollte, dann bestimmt nicht auf den allgemeinen Hinweis auf einen Einsatz.
    § 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen
    Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 88 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.
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    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    § 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen
    Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 88 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.
    ich bin kein Jurist aber mal etwas dumm gestellt!
    Sirene: Sirene wird ausgelöst, jeder in der Bevölkerung bekommt die Alarmierung mit (Sinn einer Sirene ist dieses ja) jetzt nimmt einer dieser Bürger das Handy und schreibt eine Rund SMS an die Feuerwehr Kollegen das gerade die Sirene auf Feueralarm ausgelöst hat!
    Hat diese Person sich nach deinem Zitat jetzt Strafbar gemacht?? glaube nicht da ja die Sirene genau dafür ist und der Empfang dieser Nachricht ja an alle Bürger ging!

    Warum sollte es jetzt umgekehrt Strafbar sein wenn das die Feuerwehr selbst tut mit einer automatischen Anlage??
    Klarstellung geht nur um den allgemeinen Hinweis auf einen Feuerwehr Einsatz!!!

  7. #7
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    ... ich mag es nicht mehr hören!

    Moin moin,

    jedes Bundesland hat ein Brandschutzgesetz, ein Katastrophenschutzgesetz und ein Rettungsdienstgesetz. Daneben unterhält es jeweils die Funktion eines Datenschutzbeauftragten, den kann man ja mal in diesem Fall ganz offiziell fragen. Ländergesetze unterliegen den Gesetzen des Bundes z.B. Telekommunikationsgesetz, in diesem Fall ganz besonders das Bundesdatenschutzgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch.

    Jeder, besonders aber ein Feuerwehrmann kann im Einsatz ggf. gegen geltendes Recht verstossen und handelt dabei trotzdem schuldlos. Das heisst, er kann dann dafür nicht bestraft werden sofern die Rechtsübertretung in diesem Fall geboten war, nicht zuzumuten war das gleiche Ziel auch ohne eine Rechtsübertretung zu erreichen und er die gebotene Sorgfalt nicht außer Acht gelassen hat.

    Wer nicht explizit durch den Kreis beauftragt wurde zu alarmieren (hier ist nicht ein Hilferuf gemeint), handelt rechtswidrig. Es spielt dabei keine Rolle, welche Hilfsmittel er einsetzt. Streng genommen verstösst schon der Anruf der/des LebensgefährtIn mit dem Inhalt: "Du dein Feuerwehrmelder hat hier gerade gepiepst, ihr habt einen Einsatz" schon gegen geltendes Recht. Hier würde der Jurist jedoch in der Einzelfallbetrachtung bei der Interessenbewertung das höherwertige zu schützende Gut (Gefahrenabwehr vs. Datenschutz) abwägen. Ob dies bei einer automatisierten "Weitererzähleinrichtung" auch der Fall sein würde, will ich hier mal ganz stark bezweifeln z.B.: Landgericht Rostock 8. Große Strafkammer Beschluss vom 19.09.2013.

    Warum nicht rechtlich sauber bleiben und die Möglichkeiten zusammen mit den Verantwortlichen der Leitstelle besprechen und konsensfähige Lösungen bei der Leitstelle umsetzen.

    Wir sind uns doch alle einig, hier mit persönlichen, sensiblen Daten der Bürger umzugehen und gerade die wollen wir doch retten/löschen/schützen.

    Gruß
    Alex
    --
    Alexander Adam

  8. #8
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    Zitat Zitat von aradam Beitrag anzeigen
    Wer nicht explizit durch den Kreis beauftragt wurde zu alarmieren (hier ist nicht ein Hilferuf gemeint), handelt rechtswidrig. Es spielt dabei keine Rolle, welche Hilfsmittel er einsetzt.
    Selten so gelacht ...

  9. #9
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    1. Der Leiter Feuerwehr kann sowas gar nicht genehmigen
    , weil ...


    Das einzigste was rechtlich zulässig wäre ist, wenn deine Zusatzalarmierung über einen Piepser angeschubst wird, der auf die eigenen 5 Ton Folgen hört.
    Oder über einen DME, ein Alarmfax, eine E-Mail von der Leitstelle usw.

    3. Auch eine Telefonkette ist verboten. Auf deutsch, wenn es mehrere Gruppen gibt und du die Gruppe 1 hast, darfst du deinen Kumpel der in der Gruppe 2 ist und nicht alarmiert wurde auch nicht anrufen und sagen. Einsatz.
    Es soll offizielle Telefonalarmpläne als Alternative (nicht dringender Einsatz, der telefonisch dem örtlichen Feuerwehrchef gemeldet wurde) oder Reserve (Ausfall der Funkalarmierung) geben ... Es gibt auch diverse Feuerwehren, die automatische Anwahlsysteme zur Alarmierung dienstfreier Kräfte nutzen.

    Eine Zusatzalarmierung ist nicht per se unrechtmäßig, es kommt auf die konkrete Umsetzung an.

  10. #10
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    , weil ...
    Weil ein Feuerwehrkommandant nicht erlauben kann den Funkverkehr auszuwerten.
    Auf welcher gesetzlichen Grundlagen soll das denn funktionieren?

    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Es soll offizielle Telefonalarmpläne als Alternative (nicht dringender Einsatz, der telefonisch dem örtlichen Feuerwehrchef gemeldet wurde) oder Reserve (Ausfall der Funkalarmierung) geben ... Es gibt auch diverse Feuerwehren, die automatische Anwahlsysteme zur Alarmierung dienstfreier Kräfte nutzen.
    Dann wird aber die zuständige Feuerwehr/Kommandant offiziell alarmiert und der kann dann selbst entscheiden wen er alarmiert.
    Aber der Kommandant kann nicht einfach sagen er wertet alles aus. Denn dann greift das TKG wieder, denn auch der Kommandant darf nur seine Alarmierungen auswerten.

    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Eine Zusatzalarmierung ist nicht per se unrechtmäßig, es kommt auf die konkrete Umsetzung an.
    Das streite ich nicht ab, wenn die Box/PC nur die Meldungen auswertet die für die Box wirklich bestimmt ist, ist alles ok, sofern der Kommandant mitspielt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  11. #11
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Weil ein Feuerwehrkommandant nicht erlauben kann den Funkverkehr auszuwerten.
    Auf welcher gesetzlichen Grundlagen soll das denn funktionieren?
    Hmmm. Überspritzt auf die div. Diskussionsbeträge bezogen könnte ich jetzt sagen: Verdammte Sch.....e ich und alle anderen müssen Ihren Melder (FME oder DME) abgeben und wir müssen die komplette Alarmierung einstellen. Der wertet nämlich auch alles aus. Jedoch gibt er nur Laut, wenn ein bestimmter Filter (nämlich die programmierten Schleifen) greift.
    <Ironie aus>

    Gruß
    sschaebe

  12. #12
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    Zitat Zitat von Maulwurf Beitrag anzeigen
    ich bin kein Jurist aber mal etwas dumm gestellt!
    Sirene: Sirene wird ausgelöst, jeder in der Bevölkerung bekommt die Alarmierung mit (Sinn einer Sirene ist dieses ja) jetzt nimmt einer dieser Bürger das Handy und schreibt eine Rund SMS an die Feuerwehr Kollegen das gerade die Sirene auf Feueralarm ausgelöst hat!
    Hat diese Person sich nach deinem Zitat jetzt Strafbar gemacht?? glaube nicht da ja die Sirene genau dafür ist und der Empfang dieser Nachricht ja an alle Bürger ging!
    Du hast das Ganze schon richtig gelesen und verstanden?
    Ich glaube nicht, also lese es nochmal durch, dann können wir weiter reden.

    Zitat Zitat von sschaebe Beitrag anzeigen
    Hmmm. Überspritzt auf die div. Diskussionsbeträge bezogen könnte ich jetzt sagen: Verdammte Sch.....e ich und alle anderen müssen Ihren Melder (FME oder DME) abgeben und wir müssen die komplette Alarmierung einstellen. Der wertet nämlich auch alles aus. Jedoch gibt er nur Laut, wenn ein bestimmter Filter (nämlich die programmierten Schleifen) greift.
    <Ironie aus>

    Gruß
    sschaebe
    Das wird der Richter dir dann schon erklären, daß du mit deinem FME/DME deine offiziellen Schleifen auswerten darfst, mit deinem PC aber den kompletten Landkreis aber nicht.

    Wird mal langsam echt zu blöd mit manchen Kindern hier.
    Kein Wunder das schon soviele alte Hasen hier verschwunden sind.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  13. #13
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    Wenn ihr wissen wollt ob es legal ist. Dann ab zum Anwalt und das klären.
    Dann habt ihr es schwarz auf weiss, und seid um ein paar Euro ärmer.

    Gruß
    Markus

  14. #14
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Das wird der Richter dir dann schon erklären, daß du mit deinem FME/DME deine offiziellen Schleifen auswerten darfst, mit deinem PC aber den kompletten Landkreis aber nicht.
    Ein DME/FME wertet technisch auch erstmal den ganzen Landkreis aus, gibt aber nur laut, wenn die programmierten Schleifen drauf sind. Sollange die PC-Lösung da gleiche tut, sehe ich keinen Unterschied zu einem FME/DME. Daher habe ich ja auch überspitzt gesagt (um die große Portion offensichtliche Ironie zu kennzeichen, welche Du wohl trotzdem nicht erkannt hast).

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