Ich würde es mal so auf den Punkt bringen:
- Das kann man pauschal nicht sagen.
Rein technisch gibt es keine Beschränkungen von Zugangsrechten und Reichweite, die Reichweite einer Gruppe und die Zugangsrechte werden vom Bedarfsträger in Abstimmung mit der autorisierten Stelle des Landes festgelegt.
Die einzigen Gruppen, die in JEDEM Funkgerät verfügbar sind, sind TBZ-Gruppen, und hier sind es die TBZ-BOS-Gruppen, die jederzeit für alle ad hoc bundesweit verfügbar sind.
Wenn also mal richtig der Puffer brennt, kann man sich verabreden, auf einer solchen Gruppe zu funken. Alle.