Hallo,

ich kenne die Situation in 2 Bundesländern und zwar Sachsen und Sachsen-Anhalt:

Sachsen:

Im eigenen Kreis sind die Kreiseigenen und die Gruppen der jeweils angrenzenden Landkreise des Bundeslandes schaltbar. Dies gilt auch für ausgewählte Gruppen angrenzender Bundesländer.

Fahre ich nun aus meinem Kreis irgendwo hin (innerhalb von Sachsen), dann kann ich stets meine eigene Leitstelle erreichen. Auch wenn ich bis in die hinterste Ecke fahre und dieser Kreis eigentlich nicht direkt an meinen Heimatkreis grenzt. ABER: Mache ich nun das Funkgerät aus und wieder an, kann ich mich nun nicht wieder in meine Heimatgruppe einbuchen, da ja der Kreis in dem ich mich nun befinde nicht an meinen Heimatkreis grenzt.

Praktisch erlebt bei einer fahrt von Leipzig zur sächsichen Landesfeuerwehr (und Katastrophenschutzschule ;) ), welche bei Hoyerswerda liegt (LK Bautzen).

Sachsen-Anhalt:

Hier gibt es einen Ordner "Anrufgruppen", sprich eine gesonderte Gruppe für jede Leistelle im Land um diese kontaktieren zu können. Weitergehenden zugriff hat man auf kreisfremde Gruppen nicht.

Jedoch ist es so, dass die kreiseigenen Gruppen überall im Land immer funktionieren. D.h. egal wo ich mich in Sachsen-Anhalt befinde, kann ich alle TMO Gruppen welche sich im Gerät befinden nutzen ... (Zum Teil auch in den angrenzenden Bundesländern, dann aber nur im Randgebieten bzw. wenn sich mein Gerät noch in einem Mast einbucht welche noch in Sachsen-Anhalt steht obwohl ich bereits in Niedersachsen usw. bin).

Das bedingt natürlich eine gewisse Funkdisziplin, dass wenn man außerhalb des Kreises unterwegs ist, nicht auf seiner Heimatgruppe bleibt bzw. auf diese geht um "nur mal zu hören was zu Hause abgeht" und somit unnötig Zeitschlitze blockiert ...

Zusammenfassend kann man sagen, dass die Nutzung entsprechend vorgesehenen Zusammenarbeitsgruppen eben diese möglichen Probleme bei kreis/bundesland/organisationsübergreifender Kommunikation lösen kann. Man muss eben nur vorher informiert sein wer mit "im Boot" sitzt und ob eine Zusammenarbeitsgruppe des BuLa reicht (können diese Alle Beteiligten schlaten? -> wenn unsicher, echte TBZ nutzen) oder man schlussendlich auf eine TBZ des Bundes zurückgreifen muss. Dies natürlich unter den gegebenen Rahmenbedingungen bzgl. Erlaubnis der Nutzung, Beantragung usw.

Übrigens, die autorisierte Stelle in Sachsen-Anhalt ist sogar 24/7 via Anrufgruppe_LSA mit eigenen FRN "Tetra Sachsen Anhalt" erreichbar ;)

Paul