Hallo zusammen,
weiß jemand, wie sich die TETRA Funkgeräte beim Verlassen des Heimatlandkreises verhalten? Evtl. auch Bundeslandübergreifend.
Hier einmal zwei Szenarien:
a) Überörtliche Hilfeleistung im Nachbarlandkreis und Kommunikation mit dortiger Leitstelle.
b) Überörtliche Hilfeleistung im Nachbarlandkreis und Kommunikation mit Heimatleitstelle.
Was davon ist realisierbar und was davon nicht? Bzw. welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden?
Viele Grüße,
Fabian