Hallo,

habe heute Abend mal ein Gespräch mit unserm OrtsBM geführt und er musste mir leider mitteilen, dass diese Regelung leider nicht in Nds. erlaubt ist. Nach dem Nds. Brandschutzgesetz darf man nur in der Wehr aktives Mitglied sein, in dessen Ort man sich dauerhaft aufhält (oder so ähnlich, hab den Wortlaut jetzt nicht mehr im Gedächnis). Von daher denke ich, hat sich meine Frage hiermit beantwortet.