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Thema: Rechtliche Grundlagen -> Warnleuchte für KFZ

Baum-Darstellung

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  1. #4
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    Das ist relativ einfach: Wenn sich eine der in der KFZ Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher KFZ Schein) eingetragenen Werte ändert ist es nicht mehr das Serienfahrzeug. Dann muss es vom Typ "umgeschlüsselt" werden. Bei einem Balken ändert sich z.B. regelmässig die Höhe. In den alten Ländern macht das der TÜV in den neuen die DEKRA. Statt PKW geschlossen steht dann "Sonder KFZ XYZ" drin, wobei xyz alles mögliche sein kann (Pannenhilfsfahrzeug, Schwertransportbegleitung, Reportage, Rettungswagen, Notarzteinsatzfahrzeug usw.). Mit der Umschlüsselungsbescheinigung dann zur Zulassungsstelle und das Fahrzeug anmelden / ummelden. Die Zulassungsstelle wird natürlich nicht jeden Zweck für jeden Halter zulassen, blaue Kennleuchten auf einen Privathalter erfordert regelmässig eine zusätzliche Bescheinigung aus der die "Blaulichtberechtigung" hervorgeht.
    Geändert von Kater 9 (12.01.2014 um 01:39 Uhr)

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