Hallo,

ich hätte da mal eine Allgemeine Frage:
Wie sieht es mit den Rechtliche Grundlagen zur Nutzung einer Warnanlage auf einem Kraftfahrzeug (PKW/Transporter) aus ? z.B.: Eine Hella OWS 6 ist ja keine "Sondersignalanlage" wie man sie von Einsatzfahrzeugen der BOS (o.ä.) kennt sondern ist ja eine "Warnanlage-/einrichtung". Darf man diese auf seinem Fahrzeug verbaut haben und evtl. zur Absicherung von Unfallstellen bzw. Gefahrenstellen im allgemeinen Straßenverkehr (d.h. zur Absicherung von Gefahrenstellen bei Arbeiten (halb) auf der Straße usw.) oder bei ähnlichen Situationen einsetzen ? Diese Frage beruht erstmal auf die Nutzung der Anlage als Privatperson.

Vielen Dank im Voraus!
;)

Gruß
Bfmg