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Thema: Situationen in denen kein Sicherheitstrupp bereitzustellen ist

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  1. #1
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    Auf dem GF Lehrgang in Sachsen wird beides zugelassen (bei Menschenrettung). Ich bin auch der Meinung, dass ich in 99% der Fälle mit IA einen Rettungstrupp stelle (Ausnahmen: ich weiß definitiv, dass einer nur um die Ecke liegt und der Trupp nur 10 m laufen muss oder sowas).

    Echte Probleme sehe ich nur, wenn ich mir die Tagesalarmfähigkeit so anschaue. Wenn ich vielleicht doch mal mit Ach und Krach einen Trupp zusammenbekomme, ein Mensch drinne ist, aber die anderen Feuerwehren plötzlich ohne AGT oder so um die Ecke kommen, weil jeder die gleichen Probleme hat........da hat man eigentlich gar keine Wahl als zu hoffen das nichts passiert.

  2. #2
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    Zitat Zitat von bastelheini Beitrag anzeigen
    Auf dem GF Lehrgang in Sachsen wird beides zugelassen (bei Menschenrettung). Ich bin auch der Meinung, dass ich in 99% der Fälle mit IA einen Rettungstrupp stelle (Ausnahmen: ich weiß definitiv, dass einer nur um die Ecke liegt und der Trupp nur 10 m laufen muss oder sowas).

    Echte Probleme sehe ich nur, wenn ich mir die Tagesalarmfähigkeit so anschaue. Wenn ich vielleicht doch mal mit Ach und Krach einen Trupp zusammenbekomme, ein Mensch drinne ist, aber die anderen Feuerwehren plötzlich ohne AGT oder so um die Ecke kommen, weil jeder die gleichen Probleme hat........da hat man eigentlich gar keine Wahl als zu hoffen das nichts passiert.
    Eben, wenn das im Einzelfall alle 50 Jahre mal vorkommt, wird keiner etwas sagen (solange nichts passiert, damit muss man dann aber auch moralisch alleine klar kommen) - "Wer rettet hat Recht". Wenn man aber schon im Vorfeld nach so einer Regelung fragt, lässt das darauf schließen, dass man sich der Probleme bewusst ist. Dann steht recht schnell ein Organisationsverschulden im Raum.


    Kleine Notiz am Rande: Nach dem tödlichen Atemschutzunfall in Tübingen wollte man einen Beteiligten (entweder den Besitzer des Gebäudes oder den Verursacher des Brandes, ich weiß es nicht mehr) strafrechtlich dafür verantwortlich machen. Da hat das Gericht aber gesagt (sinngemäß): Nene, liebe Feuerwehr. Wenn ihr Euch Regeln zum sicheren Arbeiten in Form von FwDV und UVV gebt, Euch dann aber selbst nicht daran haltet, seid ihr auch ganz alleine dafür verantwortlich, wenn jemand zu Schaden kommt.

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