Moin,

die üblicherweise eingesetzten Vollmasken (und Halbmasken) haben tatsächlich kein "Ablaufdatum". Eine natürliche Grenze setzen in der Regel die Dichtlippen, die im Laufe der Jahre verspröden, rissig und undicht werden. Auch der Zeitraum für den der Hersteller die Ersatzteilversorgung garantiert stellt eine natürliche Grenze dar.
Die Austauschfristen von Membranen etc. findest du in der BGR/GUV-R 190.
Bei Zweifeln: einfach mal nach den Herstellerinformationen fragen ... :)

Persönliche Atemschutzmasken haben halt den unschätzbaren Vorteil, das jeder Mitarbeiter genau die Maske hat, die ihm individuell auch tatsächlich auf das Gesicht passt (auch wenn viele mit einer Maske mittlerer Größe klar kommen).