Moin,

ich bin Hauptmultiplikator für die NPGA in Sachsen. Bei der letzten Schulung im Schulungs- und Referenzzentrum stellte ich die Frage, ob die Gemeindevollzugsdienste in SN am Digitalfunk teilnehmen könnten. Die Antwort war sinngemäß "...die Gemeindevollzugsdienste in Sachsen sind die örtlichen Polizeibehörden und gemäß SächsPolG sind die GVD Polizeibedienstete im Sinne dieses Gesetzes. Es müßte nur jemand beantragen."

Aufgrund laufender Polizeireformen im Freistaat müssen die GVD immer mehr polizeiliche Aufgaben in ihren Gemeinden wahrnehmen. Bei uns wird darüber nachgedacht, Tetra einzuführen. Nun stellt sich natürlich die Frage, ob man sich in ein bestehendes Netz einmietet oder den BOS-Digitalfunk nutzen könnte.

Ist ja nicht nur eine Kostenfrage, sondern auch eine Frage der Sicherheit der eingesetzten Kräfte.

Da sich hier einige Herren der AS´s und der BDBOS tummeln, stelle ich diese Frage zaghaft in den Raum. Ich erhoffe mir konstruktive Hinweise, da ich das Forum seit vielen vielen Jahren durchaus als Fachforum kenne...

Tschüß
Michael