Nabend,

ich schreibs mal hier in das Forum weil ich vermute dass einige hier bei der Feuerwehr sind und mir weiterhelfen können.

Also ich habe in der Kreisausbildung den Truppmann 1 & 2, Truppführer und Sprechfunker absolviert und an der LFKS in Koblenz den FEZ und EL-U Lehrgang.

Ich bin gerade meine Unterlagen am sortieren und da ist mir das Blatt mit den Dienstgraden der Feuerwehr in die Finger gekommen. (Hier der Wiki Link:http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstg...tgradabzeichen)

Eigentlich habe / bin ich doch nun mit meiner Ausbildung Hauptfeuerwehrmann, doch bei weiterem Lesen ist mir dieser Satz aufgefallen:
Als "Truppführer, Gerätewart und vergleichbare Funktionen" kann eine Beförderung zum Löschmeister erfolgen
Ein bissl weiter gegooglet, bin ich auf diesen Satz hier gestoßen
Vorraussetzung Löschmeister: Fachlehrgang an LFKS (z. B. ABC1, TH1) (§12 FwVO)
So, in dem §12 FwVO steht
Die technische Ausbildung ist eine zusätzliche Ausbildung, insbesondere für Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger, Bootsführer, Träger von Chemikalienschutzanzügen, Maschinisten, technische Hilfeleistung, ABC-Einsatz, Gerätewarte, Atemschutzgerätewarte, Feuerwehrangehörige für die Alarm- und Einsatzplanung und Feuerwehrangehörige für die Bedienung, Wartung und Pflege von Informations- und Kommunikationsmitteln.
(Quelle: http://www.landesrecht.rlp.de/jporta...rue#focuspoint)
Welche Lehrgänge zählen denn nun genau dazu, bzw. reicht meine derzeitige Ausbildung dafür, dann spreche ich mal mit meinem Wehrführer.

Mfg. Logan517