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Thema: rechtslage fme funk schaltbar

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  1. #4
    Aircell Gast
    wenn du mit nem offenem (auf Mithörbetrieb) Melder durch den Supermarkt gehst, dann gehörst du eh geschlagen!

    Dazu gibts nur zwei Sprüche:

    1. Was keiner weiß, macht keinen heiß!
    2. Wo kein Kläger da kein Richter!


    Rechtslage ist, du darfst es nicht!


    Wenn du mit deinem Melder zu Hause im Kämmerlein Funk mithörst, bist du nicht der einzige in Deutschland! Aber ofiziell darfst du es nicht!!!
    Geändert von Aircell (22.03.2003 um 16:56 Uhr)

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