Hallo!

Nach den Techn. Richtlinien der BOS ( TR-BOS ) ist eine Mithörfunktion an Funkmeldeempfängern nicht zulässig!

Inhalte der Nachrichten die gesprochen werden, dürfen dritten nicht mitgetilt werden! ( Schweigepflicht )

Heißt: Grundsätlich ist es nicht zulässig alle außerhalb eines Alarmes empfangene Nachrichten an Dritte weiter zuleiten!
Nach 30 sek. stellt sich der FME ( nach der TR-BOS ) selbstständig zurück!

Aber, wer macht das schon!

Über den Sinn oder Unsinn darüber, brauchen wir nicht weiter zu diskutuieren!

MfG