Hallo!
Nach den Techn. Richtlinien der BOS ( TR-BOS ) ist eine Mithörfunktion an Funkmeldeempfängern nicht zulässig!
Inhalte der Nachrichten die gesprochen werden, dürfen dritten nicht mitgetilt werden! ( Schweigepflicht )
Heißt: Grundsätlich ist es nicht zulässig alle außerhalb eines Alarmes empfangene Nachrichten an Dritte weiter zuleiten!
Nach 30 sek. stellt sich der FME ( nach der TR-BOS ) selbstständig zurück!
Aber, wer macht das schon!
Über den Sinn oder Unsinn darüber, brauchen wir nicht weiter zu diskutuieren!
MfG