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Thema: Notruf 112 bzw. 110 - Wird die Anschrift des Anrufers angezeigt?

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  1. #1
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    Hallo,
    sorry, aber Du bist selbst recht voreingenommen. Du redest von Vorgängen, als wenn dies unglaublich kompliziert abzuarbeiten wäre und man dafür auch noch Erfahrung bräuchte.

    Es geht nur darum, dass der Disponent in seiner Bedienoberfläche im Falle eines Anrufes auf die 112, angezeigt bekommt, dies ist z.B. die Anschlußnummer 1234/56789 und befindet sich in WX Stadt in der YZ-Straße 12.
    Die Daten werden auch nur im konkreten Fall des Notrufes seitens des Telekommunikationsanbieters übertragen und in der Leitstelle zur Abarbeitung dieses Einsatzes dargestellt. Nur dies ist im §108 TKG gedeckt. Eine Anbindung an die Datenbank der Telefonanbieter ist darin nicht vorgesehen.

    Ich muss gestehen, dass ich selbst mit der Einschränkung von Rechten bei Maßnahmen der Gefahrenabwehr angefangen habe, dies trifft aber im konkreten Fall nicht unbedingt den Kern der Sache. Hier greifen die besonderen Regelungen im TKG zu den Notrufverbindungen auf die 112/110.

    Bis dann

    Dominic

  2. #2
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    Leute Leute...

    Über die rechtlichen Gegebenheiten brauchen wir uns hier nun wirklich nicht weiter auslassen...

    Es geht einzig und Allein hier um die TECHnische Umsetzung des ganzen...

    Da ich hier immer die Festnetznummer der ILS wähle, weil ichs nicht Eilig hab bei meinen Anrufen, sieht der Disponent auch erst das Ich es bin, seit die Nummer mal einer dort in die Datenbank eingetragen hat...

    Ruf ich allerdings mit meinem 2. Telefon, was nicht in der Datenbank eingetragen ist, die 112 an, werd ich trotzdem (gesetz den Falles, der jeweilige Disponent kennt mich) auch gleich mit Namen begrüßt...

    OB das ganze jetzt über den "normalen" Datenkanal des Anlagenanschlusses der ILS oder über eine zusätzlich bereitgestellte Verbindung seitens der Telekom läuft, müsste man nur mal noch klären.
    Sicherlich wäre auch interessant, Welche Daten dort jeweils auflaufen...

    Das die Notrufnummer dort sogar als separate physikalische Verbindung zu deren "normalen" Telefonanschluss ausgelegt sind, ist mir z.b. auch schon klar...


    Ebenso kann ich bereits sagen, das selbst wenn ich das Dienstmerkmal "clip no screening" an einem Anschluss freigeschaltet hab, auf der Notrufnummer trotzdem immer die Hauptnummer angezeigt wird, egal welche Nummer ich denen gerne übermitteln würde...


    MfG Fabsi

  3. #3
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    Aha... Nachtrag :)

    Hab gerade die NotrufV entdeckt:

    http://www.gesetze-im-internet.de/no...9BJNE000502305

    Da heißt es in § 4 Notrufverbindungen

    4) Der Telefondiensteanbieter, der den unter einer Notrufnummer geäußerten Verbindungswunsch eines Nutzers entgegennimmt, hat der Notrufabfragestelle als Teil der Notrufverbindung zu übermitteln:
    1.
    die Rufnummer des Anschlusses, von dem die Notrufverbindung ausgeht, auch wenn die Anzeige der Rufnummer im Einzelfall oder dauernd ausgeschlossen ist (§ 102 Absatz 8 des Telekommunikationsgesetzes),
    2.
    Angaben zum Standort des Endgerätes, von dem die Notrufverbindung ausgeht, auch wenn die Übermittlung von Angaben zum Standort im Einzelfall oder dauernd ausgeschlossen ist (§ 98 Absatz 3 des Telekommunikationsgesetzes), und
    3.
    seine Anbieterkennung.
    Die übrigen an der Notrufverbindung beteiligten Diensteanbieter haben dafür zu sorgen, dass diese Daten an die Notrufabfragestelle übermittelt werden. Die technischen Verfahren für die Übermittlung dieser Daten werden in der Technischen Richtlinie nach § 6 festgelegt.


    Vielleicht hilft das dem wirklich interessierten weiter, der könnt sich ja dann einfach von der BNetzA die Technischen Richtlinien dafür mal zukommen lassen :)

    Ach wie schön, das trotz "abschaffens" der TR-BOS wenigsten beim Telefon-Notruf noch einer Mitdenkt... Hat ja Tetra irgendwie nicht jeder geschafft *duck und renn*

    MfG Fabsi

  4. #4
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    Datenschutzrechtlich ist es untersagt, mal eben so die Adresse der Anrufer direkt anzeigen zu lassen. Waruzm auch...

    Es wird zunächst NUR die Nummer/auch bei Telefonzellen angezeigt. Dann wird zunächst der Einsatz gefahren ENDE

    Selbst wenn Zweifel an der Echtheit des Notrufes bestehen, wird keine Recherche gemacht sondern erst mal losgeschickt.

    Wenn dann Probleme auftreten/und-oder der Notruf abgebrochen ist, wird über das LKA eine Anschlussermittlung gemacht bzw. versucht, den Anrufen zurück zu rufen.

    Anschlussermittlung geht nicht mal eben so, sondern es sind extrem enge rechtliche Rahmen einzuhalten. Die Daten werden zeitnah übermittelt, das ist insoweit richtig.

    Im übrigen sind derartige Abteilungen immer besetzt und laufen je nach Bundesland über die Lagedienste etc.

    Das mal eben eine Feuerwehrleitstelle Zugriff auf das EWW hat, das halte ich für sehr sehr weit hergeholt. In der Regel laufen Einsätze der Feuerwehr ja auch mit Pol-Beteiligung ab.

    Im Falle eines Missbrauches von Notrufen wird Anzeige gestellt und im Nachinein die Adresse ermittelt. Hierzu bedarf es keiner Eile etc.
    Alle hier gemachten Infos berufen sich auf frei zugängliche Informationsportale und Unterliegen keinerlei Geheimhaltung
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