Nabend!

Bei uns darf jeder fahren , der :
-die entsprechende Fahrerlaubnis hat
-als Kraftfahrer auf dem entsprechenden Fzg eingewiesen wurde
-bei Alarmfahrten sind die Leute meistens so vernünftig einen "Alten Hasen" fahren zu lassen.

Irgendwie vermisse ich den Punkt "Eingewiesen" bei den anderen Einträgen etwas!?

Die UVV - Fahrzeuge gilt schließlich auch für Feuerwehren § 35
Fahrzeugführer

(1) Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Führen
von maschinell angetriebenen Fahrzeugen nur Versicherte beschäftigen,

1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2. die körperlich und geistig geeignet sind,
3. die im Führen des Fahrzeuges unterwiesen sind und
ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen
haben und von denen
4. zu erwarten ist, daß sie die ihnen übertragenen
Aufgaben zuverlässig erfüllen.