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Thema: Inbetriebnahme FEZ, Standortbescheinigung notwendig?

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  1. #1
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    Hallo Patrick,

    eine Feststation (FRT) muss angemeldet werden.
    Frag mal bei Deiner AS nach, die sollten den Prozess kennen.

    Gruss ska

  2. #2
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    Ich habe mittlerweile herausgefunden:

    Die Feststation muss bei der Autorisierten Stelle angemeldet werden und man benötigt zusätzlich eine Standortbescheinigung bei der BNetzA.

    Patrick

  3. #3
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    Wird die Standortbescheinigung nicht auch über die AS gemacht?
    Wenn Du mehr Informationen hast: bitte posten.

    Ich habe auch mal gehört, das die Bescheinigungen für die BOS'n kostenfrei von den BNetzA gemacht werden, es also keine Gebühren gibt.

  4. #4
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    Die Errichtung von FRT oder orstfesten Landfunkstellen, wie es richtig heißt, sind anmeldepflichtig. Die AS muss den Antrag des Nutzers der das FRT errichten will, prüfen und an die BNetzA weiterleiten, die prüft ebenfalls und genehmigt, ggf. mit Auflagen. Erst dann darf errichtet und in Betrieb genommen werden, nicht vorher.
    Das ganze ist kostenfrei.
    Die As'en wissen da ganz genau Bescheid. Wendet Euch also vertrauensvoll an Eure zuständige AS.

  5. #5
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    Ok ich bin nach telefonischer Rücksprache mit der AS folgendermaßen vorgegangen:
    Geräte bestellt, BOS Sicherheitskarten bestellt, Programmierstapel angefordert, Geräte programmiert, Geräte und Antennen installiert, eine Betriebsanzeige an die AS geschickt, von denen dafür ein Ticket (Bearbeitungsnummer) bekommen, wir funken, es geht.
    Wenn die nun noch was brauchen sollen sie sich melden.

  6. #6
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    HI

    Durch die Umstellung auf Digifunk darf ja dann nur noch eine FEZ in der VG betrieben werden oder?? Hab da mal sowas gehört .



    Zitat Zitat von DH2PA Beitrag anzeigen
    Ok ich bin nach telefonischer Rücksprache mit der AS folgendermaßen vorgegangen:
    Geräte bestellt, BOS Sicherheitskarten bestellt, Programmierstapel angefordert, Geräte programmiert, Geräte und Antennen installiert, eine Betriebsanzeige an die AS geschickt, von denen dafür ein Ticket (Bearbeitungsnummer) bekommen, wir funken, es geht.
    Wenn die nun noch was brauchen sollen sie sich melden.
    mit freundlichen Grüßen

    doubleG112
    -----------

  7. #7
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    @DoubleG112

    Ich werde aus dem, "was Du da mal so gehört hast", nicht schlau. Erstens, SKa sagte bereits am 27.03.2013 das es mit FEZ sondern FRT heißt, genauer ortsfeste Landfunkstelle und ob ein FRT nur in der VG (???) betrieben werden darf, kann ich Dir nicht sagen. ich kenne VG nicht, Abkürzungen sind gut, aber nur wenn jeder sie kennt.

    dkskaws++

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