Die Errichtung von FRT oder orstfesten Landfunkstellen, wie es richtig heißt, sind anmeldepflichtig. Die AS muss den Antrag des Nutzers der das FRT errichten will, prüfen und an die BNetzA weiterleiten, die prüft ebenfalls und genehmigt, ggf. mit Auflagen. Erst dann darf errichtet und in Betrieb genommen werden, nicht vorher.
Das ganze ist kostenfrei.
Die As'en wissen da ganz genau Bescheid. Wendet Euch also vertrauensvoll an Eure zuständige AS.