Ich habe da mal ein paar Fragen zur Inbetriebnahme einer Feststation (hier FEZ) nach erfolgter Erweiterung auf Digitalfunk in Rheinland-Pfalz.
Ist eine Standortbescheinigung notwendig?
Die Digitalfunkgeräte werden ja immerhin mit mehreren Sendern (4m,2m) am gleichen Standort betrieben, somit dürften die 10W wohl insgesamt überschritten werden.
Wer gibt die Standortbescheinigung bei der BNetzA in Auftrag, ist verantwortlich und muss dann auch die anfallenden Gebühren bezahlen?
Kann diese Standortbescheinigung, falls erforderlich, bereits vor der Aufschaltung vom Cluster19, also ohne Netz erfolgen?
Werden weitere Genehmigungen benötigt oder muss der Betrieb irgendwo angezeigt werden?
DH2PA