Dazu gibt es ein schönes Papier der Anstalt, dass leider auf meiner gecrashten Festplatte war.
Das Thema wurd eauch unter dem Aspket des Verkaufs entsprechener Geräte über eBay aufbereitet.
Sinngemäß kam heraus, dass der Besitz und die Weitergabe an lizenzrechtliche und urheberrechtliche Auflagen geknüpft ist - ein Verstoß dagegen wäre entsprechend strafrechtlch zu ahnden sowie Maßnahmen zum Schutz privater Rechte einzuleiten (also Sicherstellung/ Beschlagnahme).
Entsprechende Vorfälle/ Schritte gab es bereits.

Viele Grüße
Knut