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Thema: Betriebserlaubnis BOS Funkgeräte

  1. #1
    TIM Gast

    Betriebserlaubnis BOS Funkgeräte

    Hallo Zusammen,

    unsere Betriebsfeuerwehr möchte sich neue Funkgeräte anschaffen. Diese sollen jedoch im BOS-Bereich arbeiten, um die Kommunikation mit den Kräften der Städtischen Feuerwehr zu ermöglichen. Nun kann man ja schon günstig bei Ebay usw. solche Geräte beschaffen. Wie sieht das dann mit der Anmeldung bei der RegPT aus? Muß ich die Geräte dann noch im Innenministerium registrieren lassen? Fallen dann Gebühren etc. an? Wer hat bereits Erfahrung mit dem Werdegang dieser Prozedur und kann uns weiter helfen?

    Viele Grüße.....

  2. #2
    Christian Gast
    Hallo,

    zunächst muß mit der zuständigen Berufsfeuerwehr bzw. öffentlichen freiwilligen Feuerwehr und deren zuständiger Leitstelle ob es überhaupt erwünscht ist, daß ihr auf deren Kanal am Sprechfunk teilnehmt (gilt sowohl für 2m als auch für 4m).

    Wenn es befürwortet wird, muß beim IM bzw. bei der ZPD ein Rufname beantragt werden, dieser wird dann zugeteilt. Dann muß noch eine Frequenzzuweisung beantragt werden bei der RegTP und eine monatliche Gebühr (ca. 5 € / Antrag und Zuteilung imho kostenfrei) entrichtet werden. Bei einer BetFW wird aber meist (wenn überhaupt) nur ein 2m und ein 4m Gerät zugelassen, damit die Führungsebene kommunizieren kann.
    Für den Betrebsinternen Funk müßt ihr eine eigene Betriebsfunkfrequenz beantragen. Anders sieht es bei anerkkannten WFs aus die zum Beispiel auch zu TUIS Einsätzen herangeozen werden. Dort haben meist alle Fzg. auch BOS.

  3. #3
    TIM Gast
    Vielen Dank für diese Info. Mal sehen, was sich da erreichen lässt.

    Viele Grüße...

  4. #4
    Registriert seit
    08.01.2002
    Beiträge
    268

    Betriebsfeuerwehr

    Das kann man auch einfacher lösen:
    auch wir haben eine Betriebsfeuerwehr im Kreis. Um mit dieser zusammenarbeiten zu können, hat der Landkreis als "Inhaber" unserer Feuerwehrkanäle, der Betriebsfeuerwehr zwei FuGs "zur Verfügung gestellt" (haben die natürlich bezahlt!) und einen Rufnamen unseres Landkreises zugeteilt. Damit sind die Geräte eigentlich im Bestand der öffentlichen Feuerwehr, denn eine Betriebsfeuerwehr gehört nicht zu den Berechtigten.
    Und Gebühren kosten BOS-Geräte doch schon lange nicht mehr!

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