Hallo!
Ich schätze mal aus dem selben Grund wie ich.
Man kann ein technisches Gerät oder einer Anlage die einmal angeschafft und aufgebaut wurde, ohne weiteres zutun endlos als Sicherheitsrelevante Einrichtung betreiben.
Funkgeräte sollten generell alle 12 Monate einer groben Funktions- und Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen werden. Liegt im Aufgabenbereich der Funkwarte oder bei fest installierten Infrastruktureinrichtungen eben der betreuenden Stelle, also die regionale BOS-Funkwerkstatt.
Kann oder will eine Institution dieses nicht leisten, kann man mit einer externen Funkwerkstatt einen Wartungsvertrag abschließen.
Je nach Gerät und Verwendung (Abnutzung) kommt eine intensive Wartung auf den Plan.
Also nicht nur äusserliches Begutachten auf Gehäuseschäden und simples probieren ob's noch halbwegs tut.
Sondern auf den Werkstisch einer richtigen Werkstatt, wo die Baugruppen und Platinen genau unter die Lupe genommen werden, wo ausfallgefährdete Bauteile pauschal getauscht werden, und das jeweilige Gerät wieder eine Funktionsgarantie für einen gewissen Zeitraum erhält.
Grüße aus Dortmund
Jürgen Hüser