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Thema: Wann ist Monitorbetrieb zugelassen??

  1. #1
    Registriert seit
    19.02.2012
    Beiträge
    13

    Wann ist Monitorbetrieb zugelassen??

    Moin, moin!

    Wie ist das eigentlich mit dem "Mithören" bei den Funkweckern??

    Das muss doch irgendwo geschrieben stehen wer, wann, was hören darf. (Dienstrang ect.)
    Oder kann das jede HiOrg (in diesem Fall FW) für sich selbst entscheiden??

    Danke für eure Antworten!

    Mampfred

  2. #2
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    268

    Mithören in Bayern

    In Bayern ist das geregelt in dem "Vollzug der BOS-Funkrichtlinie bei den nichtpolizeilichen BOS " zu finden unter
    http://www.stmi.bayern.de/imperia/md...09_12_04_c.pdf.


    Unter Punkt 7.2 ist eine Auflistung berechtigter Personen:

    Angemessen ist die Zustimmung für den Feuerwehrkanal bei
    - Ansprechpartnern der Führungsgruppe Katastrophenschutz,
    - KBR/SBR, KBI/SBI und KBM/SBM,
    - vorab benannten örtlichen Einsatzleitern,
    - tragbaren Meldeempfängern in Feuerwehrgerätehäusern und
    - Ortsbeauftragten des Technischen Hilfswerks.

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Berechtigungen

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