In Bayern ist das geregelt in dem "Vollzug der BOS-Funkrichtlinie bei den nichtpolizeilichen BOS " zu finden unter
http://www.stmi.bayern.de/imperia/md...09_12_04_c.pdf.
Unter Punkt 7.2 ist eine Auflistung berechtigter Personen:
Angemessen ist die Zustimmung für den Feuerwehrkanal bei
- Ansprechpartnern der Führungsgruppe Katastrophenschutz,
- KBR/SBR, KBI/SBI und KBM/SBM,
- vorab benannten örtlichen Einsatzleitern,
- tragbaren Meldeempfängern in Feuerwehrgerätehäusern und
- Ortsbeauftragten des Technischen Hilfswerks.