Tach auch!
Die im Netz stehenden Urteile sind eine feine Sache! Sie bergen allerdings ein Problem und zwar ein massives!
Es handelt sich dabei um Einzelfallentscheidungen, d.h. sie sind aufgrund eines bestimmten speziellen Einzelsachverhaltes gefallen, dessen Urteil sich nicht pauschal auf alle anderen Sachverhalte anwenden lässt.
Selbst wenn Urteile auf höchstrichterlicher Ebene (Oberlandesgericht und höher) fallen, lassen sie sich eben nur auf den vorliegenden Fall oder einen anderen, völlig identischen Sachverhalt anwenden!
Pauschale Umsetzung auf alle anderen Sachverhalte sind nicht möglich!
MfG