Ich habe hier mal eine Frag zu folgendem Beispiel:

Auf einer Kreistrasse im Lankdreis A passiert ein Schwerer VU-PKW mit mehreren Personen. Ein Ersthelfer wählt die 112 um Feuerwehr und Rettungsdienst zu verständigen, aufgrund der Topografie komm er aber bei der Leitstelle des Landkreises B raus. Diese schickt 3 Wehren zum Unfallort, der an der Kreisgrenze liegt.

Hier bei wird die eigentlich zuständigen Wehr aus dem Landkreis A nicht alamiert, durch Zufall kommt der Wehrleiter der Wehr aber zum Einsatzort und lässt seine Wehr nach Rücksprache mit seine zuständigen Leitstelle die eigene Wehr alarmieren. Diese aber nicht tätig werden muss da ja die anderen Wehren schon da sind.

Nach 2-3 Wochen bekommt die Stadt der Wehr aus dem Landkreis A, bzw. die Zuständige Wehr eine Rechnung einer Wehr aus Landkreis B eine Rechnung für die Überlandhilfe.

Frage muss die Stadt die Überlandhilfe nun bezahlen ? obwohl die Wehren aus dem Landkreis A nicht von der Wehr angefordert wurden ?