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Thema: Qualifikation für eigenverantwortliche Sanitätsdienste

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  1. #1
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    Zur Ergänzung von @sschaebe:
    Dort, wo von den Genehmigungsbehörden Auflagen gemacht werden, kommt häufig das berüchtigte "Maurer-Schema" zur Anwendung.
    Der Knackpunkt dabei ist, das bis auf Arzt/RA/RS keine eindeutige Definition der Qualifikation gibt.

    Dieses Dilemma habe zwei große Sportverbände umgangen:
    Bei Reitsportveranstaltungen des DRV muss mindestens 1 Arzt anwesend sein, für den Rest des Sanitätsdienstes als Qualifikation mindestens Sanitätshelfer.
    Bei Motorsportveranstaltungen des DMSB ist nicht nur Mindest-Qualifikation und Anzahl des Personals, sondern auch der Fahrzeuge und des Materials vorgegeben.
    Andere große Sportverbände fordern ein "Sicherheitskonzept".

    Im allgemeinen jedoch ist der Begriff "Sanitätsdienst bei Veranstaltungen" auf lokaler Ebene sehr, sehr weit auslegbar.
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

  2. #2
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    Guten Morgen.

    Vielen Dank für die schnellen Antworten.

    Ich selber bin schon seit einigen Jahren in einer Hilfsorganisation tätig und bin da auch sehr oft auf Sanitätsdiensten eingesetzt. Das "Maurer-Schema" ist mir bekannt. Bei uns ist die Mindestqualifikation der Sanitäter (Sanitätshelfer). Ersthelfer schicken wir -wenn überhaupt- nur mit erfahrenen Leuten und dann auch nur als Praktikanten auf die Dienste.

    Es scheint also offenbar so zu sein, das jeder Ersthelfer einen Sanitätsdienst abdecken kann, da die Vorgaben (wenn überhaupt vorhanden) recht schwammig sind. Und das wohl auch noch in jedem Bundesland anders. Wie das speziell in NRW ist weiß nicht zufällig jemand?

    Gruß, Thors Hammer

  3. #3
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    Zitat Zitat von Tus-bw Beitrag anzeigen
    ...
    Bei Reitsportveranstaltungen des DRV
    ...
    Was ist bitte der DRV?
    Massgeblich für Reitsportveranstaltungen sind die Richtlinien der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), hier insbesondere der §40 der LPO:
    Dieser sieht vor, dass bei einem Sanitätsdienst, bestehend aus mindestens zwei Helfern mit der Qualifikation "Sanitäter" ein Arzt ständig anwesend sein muss.
    Sollte ein Helfer mindestens die Qualifikation "Rettungssanitäter" besitzen, genügt die schnellste Einsatzbereitschaft eines Arztes (Hierzu zählt auch der örtlich zuständige Notarzt).

    Die FN hat hierzu ein Merkblatt herausgegeben:http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&...7JPWKPTwizilxg
    SICHERN - MELDEN - HELFEN
    JA zum Motorsport

  4. #4
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    Zitat Zitat von Sportwart Beitrag anzeigen
    Was ist bitte der DRV?
    Die Deutsche Richtervereinigung für Pferdeleistungsprüpfungen, die zusammen mit der FN das Merkblatt zu § 40 LPO 2000 herausgegeben hat.
    Aber solche Details dürften für den Thread und den TO nur marginal interessant sein.



    Zitat Zitat von Thors Hammer Beitrag anzeigen
    Ein Sanitätsdienst (in NRW) hat offenbar doch nichts mit dem RettD-Gesetz NRW zu tun.
    Doch. Für die Abgrenzung. Siehe Erlass.
    Geändert von Tus-bw (18.05.2012 um 08:28 Uhr)
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
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  5. #5
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    Zitat Zitat von sschaebe Beitrag anzeigen
    Von daher kann man mit zwei Personen die einen Erste-Hilfe-Kurs haben einen Sanitätsdienst anbieten. Sinnvoll ist das allerdings in meinen Augen nicht.
    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass in allen sanitäts- und rettungsdienstlichen Ausbildungen die persönliche Qualifikation sehr .. sagen wie mal dynamisch ist. Es ist manchmal sinnvoller, einen fitten motivierten SanHelfer auf einen Sanitätsdienst einzusetzen als einen hypertrophen Rettungsassistenten, der kein Pflaster kleben kann. Insofern kommt es meiner Meinung nach mehr auf die Art des Sanitätsdienstes und die persönliche Eignung des Helfers an. Pauschal zu sagen, dass Sanitätshelfer oder auch ErstHelfer zu wenig qualifiziert sind, halte ich für falsch.

    Zitat Zitat von Thors Hammer Beitrag anzeigen
    Aber wenn man sich mal das Personal für eine Kleinveranstaltung mit dem Maurer-Schema errechnen läßt, dann ist man schon überrascht, das bei ~2000 Besuchern "nur" 2 Helfer ohne KTW etc. vor Ort sein sollten.
    Warum? Kommt ganz auf die Veranstaltung an. Bei einem klassischen Konzert in einer Freiluftbühne passieret erfahrungsgemäß weniger als auf einer Sportveranstaltung mit 2000 Teilnehmern.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  6. #6
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass in allen sanitäts- und rettungsdienstlichen Ausbildungen die persönliche Qualifikation sehr .. sagen wie mal dynamisch ist. Es ist manchmal sinnvoller, einen fitten motivierten SanHelfer auf einen Sanitätsdienst einzusetzen als einen hypertrophen Rettungsassistenten, der kein Pflaster kleben kann. Insofern kommt es meiner Meinung nach mehr auf die Art des Sanitätsdienstes und die persönliche Eignung des Helfers an. Pauschal zu sagen, dass Sanitätshelfer oder auch ErstHelfer zu wenig qualifiziert sind, halte ich für falsch.
    Da gebe ich dir Recht. Ich habe auf diversen Diensten schon Rettungsdienstpersonal (RS/RA) erlebt, die zwar alle wunderbar mit ihren Geräten umgehen konnten, aber beim Thema Pflaster kleben oder Blutdruck messen lieber auf uns "kleine" Sanitäter zurückgegriffen haben. Auch kenne ich einige noch-Ersthelfer, die mit Herzblut bei der Sache sind und das was sie können auch 100%ig am Patienten umsetzen.


    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Warum? Kommt ganz auf die Veranstaltung an. Bei einem klassischen Konzert in einer Freiluftbühne passieret erfahrungsgemäß weniger als auf einer Sportveranstaltung mit 2000 Teilnehmern.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Was soll ich sagen? 1:0 für dich! :D

  7. #7
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Bei einem klassischen Konzert in einer Freiluftbühne passieret erfahrungsgemäß weniger als auf einer Sportveranstaltung mit 2000 Teilnehmern.
    Kann ich pauschal nicht bestätigen.
    Regelmäßige Leichtathletikveranstaltung: Hilfeleistungen zwischen 0 und 5.
    Regelmäßiges Frühschoppenkonzert des örtlichen Musikvereins: zwischen 10 und 15.
    Bei annähernd vergleichbarer Zuschauerzahl und vergleichbaren äußeren Bedingungen und annähernd gleichem Zeitaufwand.

    Du kannst mit Maurer & Co. zwar eine grobe Abschätzung anstellen, die "normale" Realität sieht aber unter Umständen ganz anders aus.
    That's Life!
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

  8. #8
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    Zitat Zitat von Tus-bw Beitrag anzeigen
    Regelmäßiges Frühschoppenkonzert des örtlichen Musikvereins: zwischen 10 und 15.
    Vielleicht sollte man dann über einen neuen Dirigenten oder so ähnlich nachdenken...

    ;-)

  9. #9
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    Wie viele Hilfeleistungen sind davon Weiber 65+ die angeheitert von der Bierbank fallen?

  10. #10
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Vielleicht sollte man dann über einen neuen Dirigenten oder so ähnlich nachdenken...

    ;-)
    "Leitstelle, einmal Voranmeldung für die Augenklinik und Chirurgie: Stichverletzung in Augennähe durch geflogenen Taktstock. Fremdkörper noch in Wunde."
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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