Im großen und ganzen keine neue Erkentnis, oder?

Niemand darf irgendwen vom fotografieren abhalten, es sei denn das das Fotografieren selbst negativen Einfluss auf das Geschehen nehmen würde.
+ fotoverbot bei Explosionsgefahr zulässig
- fotoverbot bei bildern für spätere verwendung und bearbeitung unzulässig
o fotoverbot für _direkt_ online gehende bilder ohne bearbeitung je nach Lage fraglich

war immer so, wird auch immer so sein.

Und ein freundliches _miteinander_ hilft vor Ort sowie in Zukunft eine entspanntes aufeinandertreffen auch in zukunft.

Also alles wie immer, aber jetzt noch mal neu belegt.
Danke für den Text (ernst gemeint)