Ok, Danke erstmal für diese Info.
Wenn ich es dann richtig verstanden habe, werden beim TMO Modus die einzelnen Gruppen in der Leitstelle angemeldet. Wie ist es denn dann bei einer Überlandhilfe? "bitten" die Fahrzeuge des anderen Landkreises bei der Leitstelle um mithör- und Sprecherlaubnis und werden dann freigeschaltet?