Na klasse. Da werden die freiwilligen Feuerwehren ausgenommen, damit den Kommunen die billigen Arbeitskräfte erhalten bleiben.
Mann muss ja nicht gleich eine Pflichtfeuerwehr oder Berufsfeuerwehr aufstellen.
Aber wenn bei freiwilligen Feuewehren mit hohen Arbeitsbelastungen die 8 Stunden pro Woche erreicht werden, sollten die betroffenen Feuewehrleute vielleicht einfach mal die entsprechende Zeit von ihrer Arbeit fern bleiben (bezahlte Erholungszeit sozusagen) und die Kommune sollte dann, wie bei Einsätzen auch, die Verdienstausfallentschädigung an den Arbeitgeber zahlen.
Vielleicht würden dann einige Städte und Gemeinden das Engagement ihrer Feuerwehrleute etwas mehr schätzen und nicht immer nur in den Sonntagsreden loben...
Gruß,
Arne