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Thema: Wie Wouxun öffnen?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    04.06.2002
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    2.304
    ich möchte keine Beurteilungen über das Gerät, sondern Hilfestellung beim öffnen des Gehäuses...!
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  2. #2
    Registriert seit
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    95
    Dann musst du den Text auch mal richtig lesen. Ich habe extra danach geschrieben: "Aber davon jetzt mal abgesehen! "

    Das Wouxun hat von Hause aus, keine Schrauben oder ähnliches. Deswegen wird es für dich wohl auch schwierig sein das Ding ohne weiteres zuöffnen. Außerdem nen bisschen Probieren macht das Gerät auch nicht direkt kaputt!
    Wer hilfe beim Programmieren benötigt, Einfach melden!!
    Kann HTML,VB und noch andere Programmiersprachen!!

    Einfach per PN melden!

  3. #3
    Registriert seit
    22.04.2002
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    2.155
    Es stimmt nicht das alle Wouxuns gleich sind. Mein KG-UVD1 hat definitiv Schrauben.
    Gruss Flo

  4. #4
    Registriert seit
    26.01.2010
    Beiträge
    588
    Hi,

    wenn keine Schrauben vorhanden sind, ist das Gehäuse entweder mit Rastnasen versehen oder aber verklebt. Da sich nur um einfaches Kunststoffgehäuse handelt, wäre ich vorsichtig damit. Probier mal, ob sich das Gehäuse unter leichtem Druck auf die Seiten öffnen lässt. Sollte man eigentlich merken, ob sich da was bewegt. Wenn nicht, vermute ich ein verklebtes Gehäuse. Sieht dann schlecht aus, dass Gerät unfallfrei auseinander zunehmen und wieder zusammen zu bekommen...

    Gruß

  5. #5
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    04.06.2002
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    2.304

    Update

    Also habe es geschaft,
    Anenne und Lautstärke Knopf Demontieren, Akku raus nehmen und dann unten in der Geräte mitte mit einem Schlitzschraubendreher vorsichtig "hebeln", dann gehts gut...

    Danke euch.

    Kann von meiner Seiter her geschlossen werden.
    Geändert von Angriffstrupp (19.10.2011 um 09:34 Uhr)
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

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