Zitat Zitat von www.strassen.nrw.de/service/presse/meldungen/2011/110927-01.html
Mit Blaulicht können die Fahrzeuge bei Verkehrsstillstand notfalls auch gegen die Fahrtrichtung räumen und sind weisungsbefugt gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern.
Kann dieser Aussage jemand folgen? Wenn ich mich recht erinnere ist es doch so:
Zitat Zitat von STVO §35
(6) Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert, zur Reinigung der Gehwege jedoch nur, wenn das zulässige Gesamtgewicht bis zu 2,8 t beträgt. (...)
Mit der genannten Weisungsbefugniss kann ich nichts anfangen.

Gruß
Reissdorf