Um nochmal auf Wiesbaden (Hessen) zu kommen.
Die Aussage von Andreas 53/01 ist nicht ganz korrekt.
Die Alamierung von Olrd/LNA erfolg bei MEHR als 3 Fahrzeugen oder 2 Notärzten, sowie bei "besonderen Einsatzlagen".
Diese können sein: Brände, MANV, Gefahrgutsituationen (z.B. Austritt von Stoffen im Industripark InfraServ ehem. Hoechst) oder wenn nicht definiert im ermessen der Leitstellendisponenten (z.B. Milzbrandvorfall).
LNA und OLRD sind dann grundsätzlich beide an der Est. und bilden mit dem ELD bzw. DD der BF die örtl. TEL wobei der höchstrangige Beamte der BF allen weisungsbefugt ist.
Der LNA ist für die Patientensichtung/-abklärung, Bettennachweis und Zuordnung der Patienten in die jeweiligen Kliniken zuständig.
Der OLRD ist für die Rettungsdienstlichen Kräfte zuständig, entscheidet über den Einsatz der SEG'en und sonstigen (Sonder-)Kräfte.
OLRD's sind erfahrene RA's der 4 HiOrg's, die auch den OLRD-Lehrgang absolviert haben und werden aussschliesslich von der Stadt berufen. "Vorsitzender" der OLRD-Gruppe ist der Geschäftsführer und Rettungsdienstleiter des DRK.
LNA müssen den "Fachkundenachweis Rettungsdienst" (Notarzt) und ebenfalls ein gewisses Maß an Erfahrung vorweisen auch sie werden nur von der Stadt berufen. "Vorsitzender" der LNA-Gruppe ist ein Oberarzt der Anästesie der Städtischen Kliniken.
Eine feuerwehrtechnische Ausbildung ist zwar durchaus wünschenswert, aber keinesfalls notwendig da ja immer der zuständige ELD bzw. DD vor Ort ist (Sollte die FW involviert sein).
@Andreas 53/01:
Nur interessehalber: Bei welcher HiOrg bist du ? Bezieht sich das 53/01 auf "Nero"?