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Thema: Zusätzlicher Privater DME

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zusätzlicher Privater DME

    Hallo,
    folgendes Problem.

    Bei uns in der Wehr wurde vor zwei Jahren die FME´s ( Motorola Firestorm) umgestellt auf DME`s ( Selectric Quadline). Meine Meinung zu den Dingern ist nicht gerade positiv, obwohl die Quadline laut Datenblatt schon Preislich verlockend sind.
    Jetzt habe ich mir Privat noch ein Swissphone zugelegt (mit allem drum und dran).
    Auf dem Swissphone ist nicht nur die Schleife der Wehr drauf sondern auch noch 2 weitere von eienem anderen Dienst, so erleichtere ich mir den Gürtel :-) Statt 2 halt einen vernünftigen Pieper.
    Jetzt meine Frage, kann die Wehr sagen das ich den Swissphone nicht für die Wehr nutzen darf?
    Achso: Die Schleife der Wehr ist die ich auch von der Feuerwehr bei meinem Selectric habe.
    Also keine Schleife die nicht für mich bestimmt ist.

    mfG.

  2. #2
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    Nabend

    Theoretisch gesehen kann sie dir das untersagen, wenn es bei euch klar geregelt ist das nur die von der Gemeinde gestellten Geräte zum Einsatz kommen dürfen...

    Vielleicht hilft es aber wenn du deinen Wehrführer darüber informierst das du dir einen Privaten gekauft hast aufgrund der Tatsache das du Probleme mit dem Selectric Gerät hast...

    Bei uns kommt es sehr häufig zu Problemen mit diesem Gerät,Fehlauslösungen mitten in der Nacht,nur Hyroglyphen etc....

    Deswegen haben sich einige bei uns ebenfalls privat Melder gekauft,allerdings auch nur mit den Schleifen die auch auf dem Selectric drauf sind

  3. #3
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    Schon Probiert man ist aber von diesem Ding bei uns in der Führung so begeistert, völlig blauäugig in dem Thema.
    Selbst Leute aus dem RD sollen ihre eigenen nicht mehr nutzen also völlig daneben diese Entscheidung

  4. #4
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    Naja, es ist juristisch eine Grauzone...
    "Empfang von Informationen, die für dieses Gerät nicht bestimmt sind". Ja nach Richter heisst das entweder:

    1. der Träger hat ein Empfangsgerät mit Infos, die der Träger nicht haben darf (klassisches Abhören des Funk oder Auswerten von Schleifen/RIC die er laut AAO nicht hat, mit einem zugelassenen Gerät z.B. FME, DME, FuG mit BOS-Zulassungsnummer (aber auf den für den Träger zugelassenen "Heimat-"Frequenz)
    2. der Träger hat ein Gerät, das Infos empfängt, die es nicht empfangen darf (z.B.: Radio oder Scanner, ... - halt alles ohne die nötige BOS-Zulassungsnummer, oder auch Geräte zwar mit der BOS-Nummer, aber ohne Zulassung zum konkreten Frequenzbereich (klassisches Beispiel: Kauf eines FuG13 (zulässig) und der Betrieb ohne Frequenzzuteilung auf BOS-Kanälen (strafbar) ebenso die Nutzung auf einer für das Gerät nicht zugeteilten Frequenz)


    Im ersten Fall dürfte jedem klar sein um was es geht.

    Der zweite Fall wird es interessant. Wenn die Wehrführung das Gerät offiziell, explizit verbietet, hat es keine Berechtigung die Alarme (die der Träger ja eigentlich empfangen darf) zu empfangen, da es keine Zulassung dafür besitzt. Die BOS-Nummer sagt ja nur aus, das es von berechtigten Stellen programmiert werden darf um die Alarme zu empfangen. "Berechtigte Stelle zur Programmierung" bedeutet, eine Einrichtung (Funkwerkstatt, Funkhändler mit nötiger Ausstattung), die beauftragt wird definierte/zugeteilte Frequenzen und Schleifen/RIC auf den Melder zu programmieren.
    Je nach "Laune" des Richters legt der ein Gerät, auf dem Alarmierungs-/Funkdaten programmiert sind, die zwar der Träger haben dürfte, nicht aber das Gerät, als illegales Abhören aus, so als wenn man z.B. einen Scanner benutzt hätte um die (für das FW-Mitglied zugeteilten) Alarme zusätzlich zum FME/DME auszuwerten.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  5. #5
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    216
    Hallo,
    @Akkon.
    so wie ich den Threadersteller verstanden habe, möchte er "einen" Piepser haben,
    zB. mit Schleifen/RIC für FW und Schleifen/RIC für den RD.

    Damit er nicht zwei Piepser (FW/RD) mit sich herrumtragen möchte.

    Selbverständliche gehe ich davon aus, das er Angehöriger der HiORg's ist und somit "Berechtigt" ist....;-))

    Somit wäre für mich (Ihn ;-)) die Grundsatzfrage: Darf ich "privates" BOS-Zugelassen Geräte verwenden?

    Grüße,
    Jörg

  6. #6
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    @ Jörg:
    Wie ich oben bereits schrieb: Die jeweiligen Organisationsleiter können dem Mitglied zwar nicht verbieten einen privaten Melder zu kaufen, können aber die Erlaubnis verweigern, die Organisations-Alarmierungsdaten auf den privaten Melder zu programmieren.
    Würde das Mitglied die Daten trotzdem programmieren (lassen) wäre dieses eine unerlaubtes Empfangen von Informationen, die für das Gerät nicht bestimmt sind, da es ja durch die fehlende Erlaubnis garnicht mit den Alarmierungsdaten der Organisation programmiert werden dürfte.

    Um noch mher Verwirrung zu stiften:
    es verhält sich rechtlich genauso, wie mit dem FuG im Löschfahrzeug: bei auf den Funkkanla eingeschaltetem FuG dürfen sich nur Personen im Fahrzeug befinden, die einen Funklehrgang bestanden haben und die nötige Verpflichtungserklärung unterschrieben haben (in einigen Kreisen auch eine Erlaubnisurkunde erhalten, am Funkverkehrskreis teilzunehmen-"Funkerlaubnis"). Ausserdem dürfen diese Personen nur die Meldungen mithören, die für sie bestimmt sind, wenn also ein anderes Fzg Meldungen abgibt oder empfängt, müsste rein rechtlich, das FuG ausgeschaltet werden.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  7. #7
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Naja, es ist juristisch eine Grauzone...
    "Empfang von Informationen, die für dieses Gerät nicht bestimmt sind". Ja nach Richter heisst das entweder:

    1. der Träger hat ein Empfangsgerät mit Infos, die der Träger nicht haben darf (klassisches Abhören des Funk oder Auswerten von Schleifen/RIC die er laut AAO nicht hat, mit einem zugelassenen Gerät z.B. FME, DME, FuG mit BOS-Zulassungsnummer (aber auf den für den Träger zugelassenen "Heimat-"Frequenz)
    2. der Träger hat ein Gerät, das Infos empfängt, die es nicht empfangen darf (z.B.: Radio oder Scanner, ... - halt alles ohne die nötige BOS-Zulassungsnummer, oder auch Geräte zwar mit der BOS-Nummer, aber ohne Zulassung zum konkreten Frequenzbereich (klassisches Beispiel: Kauf eines FuG13 (zulässig) und der Betrieb ohne Frequenzzuteilung auf BOS-Kanälen (strafbar) ebenso die Nutzung auf einer für das Gerät nicht zugeteilten Frequenz)


    Im ersten Fall dürfte jedem klar sein um was es geht.

    Der zweite Fall wird es interessant. Wenn die Wehrführung das Gerät offiziell, explizit verbietet, hat es keine Berechtigung die Alarme (die der Träger ja eigentlich empfangen darf) zu empfangen, da es keine Zulassung dafür besitzt. Die BOS-Nummer sagt ja nur aus, das es von berechtigten Stellen programmiert werden darf um die Alarme zu empfangen. "Berechtigte Stelle zur Programmierung" bedeutet, eine Einrichtung (Funkwerkstatt, Funkhändler mit nötiger Ausstattung), die beauftragt wird definierte/zugeteilte Frequenzen und Schleifen/RIC auf den Melder zu programmieren.
    Je nach "Laune" des Richters legt der ein Gerät, auf dem Alarmierungs-/Funkdaten programmiert sind, die zwar der Träger haben dürfte, nicht aber das Gerät, als illegales Abhören aus, so als wenn man z.B. einen Scanner benutzt hätte um die (für das FW-Mitglied zugeteilten) Alarme zusätzlich zum FME/DME auszuwerten.
    __________________________________________________ ______________________

    Meines Erachtens ist das mit der BOS Nummer nicht ganz richtig!
    Die BOS Nummer ist eine Prüfnummer d.h. der Melder würde speziell für den BOS Einsatz getestet! Ob er auslösst wie schnell er auslösst uvm.
    Das heißt aber nicht das mann einen Melder der keine BOS Prüfung hatt nicht im BOS Breich betreiben darf!

    Das sind die Informationen die ich darüber habe!

    MFG

    Benno

  8. #8
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von De Benno

    Meines Erachtens ist das mit der BOS Nummer nicht ganz richtig!
    Die BOS Nummer ist eine Prüfnummer d.h. der Melder würde speziell für den BOS Einsatz getestet! Ob er auslösst wie schnell er auslösst uvm.
    Das heißt aber nicht das mann einen Melder der keine BOS Prüfung hatt nicht im BOS Breich betreiben darf!

    Das sind die Informationen die ich darüber habe!

    MFG

    Benno
    Das ist Bullshit.
    Einen Melder, ein FuG, was auch immer OHNE BOS-Zulassung darf auf den BOS Frequenzen nicht betrieben werden.

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