Ja, können sicherlich. Aber wird man erwischt, stehen auf dem Abhören bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Das ganze ist ein Verstoss nach §89 TKG.Zitat von Haubentaucher
Die Strafe steht in §148 (1) Satz 1 TKG.
Ja, können sicherlich. Aber wird man erwischt, stehen auf dem Abhören bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Das ganze ist ein Verstoss nach §89 TKG.Zitat von Haubentaucher
Die Strafe steht in §148 (1) Satz 1 TKG.
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