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NRW sorgt für mehr Sicherheit bei Großveranstaltungen - Innenminister Jäger: Leitfaden gibt Handlungsempfehlungen für Kommunen
Pressemitteilungen, Gefahrenabwehr, Polizei | 14.07.2011
Das Ministerium für Inneres und Kommunales teilt mit:
NRW sorgt für mehr Sicherheit bei Großveranstaltungen. Mit einem Leitfaden unterstützt das Innenministerium jetzt die Kommunen bei der Genehmigung von Großveranstaltungen. Sofort nach der Katastrophe bei der Loveparade hatte NRW reagiert und für Großveranstaltungen im Freien ein Sicherheitskonzept verlangt. Damit ist NRW Vorreiter. „Wir wollen, dass die Menschen in unserem Land sicher, friedlich und fröhlich miteinander feiern können“, sagte Innenminister Ralf Jäger heute im Innenausschuss (14. Juli) bei der Vorstellung des Leitfadens.
Der neue Leitfaden berücksichtigt Erfahrungen, die sich bei der Planung, Genehmigung und Durchführung von großen Veranstaltungen bewährt haben. So fordert er eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten vom Veranstalter über die Stadtverwaltung bis hin zu Feuerwehr, Rettungsdiensten und Polizei. Alle Entscheidungen müssen schriftlich dokumentiert werden. Nach der Veranstaltung muss eine qualifizierte Nachbereitung stattfinden. „Strukturierte und transparente Genehmigungsverfahren sorgen für mehr Sicherheit“, sagte Jäger. „Dabei können die Kommunen voneinander lernen.“
Der Veranstalter muss ein schlüssiges Sicherheitskonzept vorlegen, um eine Großveranstaltung im Freien mit erhöhtem Gefährdungspotenzial durchführen zu können. Dem Konzept müssen alle Sicherheitsbehörden, insbesondere die Polizei und Feuerwehr, ausdrücklich zustimmen. „Sonst findet die Veranstaltung nicht statt“, betonte Jäger.
Teil der Handlungsempfehlungen ist ein Muster für ein Sicherheitskonzept. Es benennt die baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zu einer sicheren Veranstaltung beitragen. Dazu gehören eine Gefährdungsanalyse, genügend breite Flucht- und Rettungswege, ein qualifizierter Sicherheitsdienst mit einer ausreichenden Zahl von Ordnern und Lautsprecher für Notfalldurchsagen. „Trotz alledem kann es eine absolute Sicherheit nicht geben. Aber ich werde nicht zulassen, dass aus Kostengründen an der Sicherheit gespart wird“, stellte Jäger klar.
Der Abstimmungsprozess mit allen Beteiligten ist so bislang nur in Nordrhein-Westfalen vorgegeben. „Die für die öffentliche Sicherheit Verantwortlichen sind froh über diese Rückendeckung durch das Land“, sagte Jäger. „Unsere neuen Anforderungen haben zu einer höheren Sensibilität bei Veranstaltern und Genehmigungsbehörden geführt.“
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Leider konnte ich den Leitfaden nirgendwo im Internet entdecken.
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Bastel