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Thema: Neu: NRW-Leitfaden für Großveranstaltungen

  1. #1
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    Neu: NRW-Leitfaden für Großveranstaltungen

    Tach !

    Quelle:
    http://www.mik.nrw.de/presse-mediath...gibt-hand.html


    >
    NRW sorgt für mehr Sicherheit bei Großveranstaltungen - Innenminister Jäger: Leitfaden gibt Handlungsempfehlungen für Kommunen
    Pressemitteilungen, Gefahrenabwehr, Polizei | 14.07.2011

    Das Ministerium für Inneres und Kommunales teilt mit:

    NRW sorgt für mehr Sicherheit bei Großveranstaltungen. Mit einem Leitfaden unterstützt das Innenministerium jetzt die Kommunen bei der Genehmigung von Großveranstaltungen. Sofort nach der Katastrophe bei der Loveparade hatte NRW reagiert und für Großveranstaltungen im Freien ein Sicherheitskonzept verlangt. Damit ist NRW Vorreiter. „Wir wollen, dass die Menschen in unserem Land sicher, friedlich und fröhlich  miteinander feiern können“, sagte Innenminister Ralf Jäger heute im Innenausschuss (14. Juli) bei der Vorstellung des Leitfadens.

    Der neue Leitfaden berücksichtigt Erfahrungen, die sich bei der Planung, Genehmigung und Durchführung von großen Veranstaltungen bewährt haben. So fordert er eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten vom Veranstalter über die Stadtverwaltung bis hin zu Feuerwehr, Rettungsdiensten und Polizei. Alle Entscheidungen müssen schriftlich dokumentiert werden. Nach der Veranstaltung muss eine qualifizierte Nachbereitung stattfinden. „Strukturierte und transparente Genehmigungsverfahren sorgen für mehr Sicherheit“, sagte Jäger. „Dabei können die Kommunen voneinander lernen.“ 


    Der Veranstalter muss ein schlüssiges Sicherheitskonzept vorlegen, um eine Großveranstaltung im Freien mit erhöhtem Gefährdungspotenzial  durchführen zu können. Dem Konzept müssen alle Sicherheitsbehörden, insbesondere die Polizei und Feuerwehr, ausdrücklich zustimmen. „Sonst findet die Veranstaltung nicht statt“, betonte Jäger.

    Teil der Handlungsempfehlungen ist ein Muster für ein Sicherheitskonzept. Es benennt die baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zu einer sicheren Veranstaltung beitragen. Dazu gehören eine Gefährdungsanalyse, genügend breite Flucht- und Rettungswege, ein qualifizierter Sicherheitsdienst mit einer ausreichenden Zahl von Ordnern und Lautsprecher für Notfalldurchsagen. „Trotz alledem kann es eine absolute Sicherheit nicht geben. Aber ich werde nicht zulassen, dass aus Kostengründen  an der Sicherheit gespart wird“, stellte Jäger klar.

    Der Abstimmungsprozess mit allen Beteiligten ist so bislang nur in Nordrhein-Westfalen vorgegeben. „Die für die öffentliche Sicherheit Verantwortlichen sind froh über diese Rückendeckung durch das Land“, sagte Jäger. „Unsere neuen Anforderungen haben zu einer höheren Sensibilität bei Veranstaltern und Genehmigungsbehörden geführt.“
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    Leider konnte ich den Leitfaden nirgendwo im Internet entdecken.
    Bitte Nachricht und Link wenn den Irgendwer findet !


    Danke !


    Gruß
    Bastel

  2. #2
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    Zitat Zitat von Bastel Beitrag anzeigen
    Leider konnte ich den Leitfaden nirgendwo im Internet entdecken.
    Bitte Nachricht und Link wenn den Irgendwer findet !
    Ja, es wäre schon toll, wenn man diesen Leitfaden irgendwo einsehen könnte. Denn nur so bringt er auch etwas.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
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    NRW sorgt für mehr Sicherheit bei Großveranstaltungen. Mit einem Leitfaden unterstützt das Innenministerium jetzt die Kommunen bei der Genehmigung von Großveranstaltungen.
    Auch wenn das in den Zeiten des Internets vielleicht altbacken erscheint, nicht alles richtet sich an die breite Öffentlichkeit ...

  4. #4
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Auch wenn das in den Zeiten des Internets vielleicht altbacken erscheint, nicht alles richtet sich an die breite Öffentlichkeit ...
    Aber ein Veranstalter sollte schon wissen nach welchen Kriterien die Behörden eine Großvernstaltung bewerten. Sowas nett man Transparenz.

  5. #5
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    So eine Broschüre ist kein rechtsverbindliches Werk (das bleiben Gesetze, Verordnungen etc.) sondern eine Hilfestellung für die Behörde, das bleibt also im Innenverhältnis. Vergleichbar mit Verwaltungsvorschriften oder Erlassen - die findet man auch nicht zwangsläufig im Netz.

    Aber selbst wenn es sich an Veranstalter richten würde, besteht keine Verpflichtung, das Dokument im Internet verfügbar zu machen.

    Eventuell muss man dem Ministerium aber auch nur ein paar Tage Zeit geben. Im Endeffekt ist das ja Politik, man will der Öffentlichkeit im Rahmen des Jahrestages des Loveparade-Unglücks zeigen "Sehr her, wir tun was!".

    Ich habe übrigens gerade einmal kurz selbst recherchiert, war gar nicht so schwer:
    www.mik.nrw.de ==> Schutz und Sicherheit ==> Gefahrenabwehr, Feuerwehr und Katastrophenschutz ==> Großveranstaltungen

    Anschreiben
    Leitfaden (Anlage 1)
    Muster-Organisationsplan (Anlage 2)
    Musterstruktur Sicherheitskonzept (Anlage 3)
    Geändert von Quietschphone (17.07.2011 um 20:19 Uhr) Grund: Beiträge zusammengeführt

  6. #6
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    Super! Danke !

    Gruß
    Bastel

  7. #7
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    Alles hat seine guten, aber auch schlechten Seiten:

    Dank dieses Leitpfadens und der Vorschriften wird ab sofort in Aachen - Merzbrück keine jährliche Flugschau mehr stattfinden, da der Betreiber die Kosten einfach nicht tragen kann.

    http://www.az-web.de/sixcms/detail.p...vw=&id=1764765

    Finde es leider überzogen, an diesem Flugplatz gibt es keine Tunnel als Zugänge...wäre in Duisburg das damals vereinbarte auch eingehalten worden, wäre es eventuell gar nicht soweit gekommen.

  8. #8
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    Ich glaube kaum, dass diese Absage am Leitfaden hängt.

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