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Thema: Neu: NRW-Leitfaden für Großveranstaltungen

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  1. #5
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    So eine Broschüre ist kein rechtsverbindliches Werk (das bleiben Gesetze, Verordnungen etc.) sondern eine Hilfestellung für die Behörde, das bleibt also im Innenverhältnis. Vergleichbar mit Verwaltungsvorschriften oder Erlassen - die findet man auch nicht zwangsläufig im Netz.

    Aber selbst wenn es sich an Veranstalter richten würde, besteht keine Verpflichtung, das Dokument im Internet verfügbar zu machen.

    Eventuell muss man dem Ministerium aber auch nur ein paar Tage Zeit geben. Im Endeffekt ist das ja Politik, man will der Öffentlichkeit im Rahmen des Jahrestages des Loveparade-Unglücks zeigen "Sehr her, wir tun was!".

    Ich habe übrigens gerade einmal kurz selbst recherchiert, war gar nicht so schwer:
    www.mik.nrw.de ==> Schutz und Sicherheit ==> Gefahrenabwehr, Feuerwehr und Katastrophenschutz ==> Großveranstaltungen

    Anschreiben
    Leitfaden (Anlage 1)
    Muster-Organisationsplan (Anlage 2)
    Musterstruktur Sicherheitskonzept (Anlage 3)
    Geändert von Quietschphone (17.07.2011 um 20:19 Uhr) Grund: Beiträge zusammengeführt

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