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Thema: Rechtliche Fragen

  1. #31
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    Zitat Zitat von J@n Beitrag anzeigen
    Falls bei uns mal die Sirene geht komme ich nicht zum Einsatz denn in die ist der TR-BOS nicht geregelt da steht nur wie ein Fernwirkempfänger auszusehen hat.
    nur den auslöser der sirene zu drücken ist ja auch kein vollständig abgesetzter notruf. und selbst wenn man dann z.b. dann eine rauchentwicklung wahrnehmen könnte, darf man sich dann einfach so mir nichts dirnichts selbstständig in den dienst versetzen und den einsatzort suchen?

  2. #32
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    280
    Ich möchte auch noch mal ein bisschen Senf beisteuern:

    1. Ist der Wehrführer für seine Truppe verantwortlich. D.H. er muss dafür sorgen, dass genügend Personal zu einem Einsatz erscheint.
    Er muss also abschließend befinden ob seine Truppe per DME, SMS oder Jungfrau hoch zu Ross in bewegung gesetzt wird.

    2. Die Gemeinde ist träger der FW. Die Gemeinde hat dafür zu sorgen, dass ein Feuer auch wirklich gelöscht werden kann. Das geht natürlich nicht ohne Feuerwehrmänner-/frauen.
    In Zusammenarbeit mit der Wehrführung wird also ausgearbeitet, wie die Alarmierung stattfinden soll. Denn:

    BrSchG:
    Abschnitt I § 2
    Aufgaben der Gemeinden

    Die Gemeinden haben als Selbstverwaltungsaufgabe zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten, Fernmelde- und Alarmierungseinrichtungen einzurichten sowie für eine ausreichende Löschwasserversorgung zu sorgen.
    Wenn sich die Gemeinde quer stellt und kein Geld für FMEs berappen will/kann, sollte der Wehrführer die Verantwortung an die Gemeinde, und damit den Bürgermeister, übergeben.
    Denn dann darf der sich die Fragen gefallen lassen, wenn nicht genügend Personal bei einem Feuer zusammenkommt.

    Fazit:
    Die Stadt hat dafür zu sorgen, dass eine vernünftige Alarmierung klappt. Wie auch immer. Lautsprecher im Haus, FME, Sirene. Hauptsache es ist ein zu 100% zuverlässiger Weg.


    3. Alarmierung per SMS.
    Es ist nicht verboten! In einem Bemerkungs-Pamphlet zum Brandschutzgesetz steht, dass von einer Alarmierung per SMS "abgeraten" wird. Die Gründe wurden hier ja schon diskutiert:
    Ausfallsicherheit, Dauer der Übertragung etc.
    In unserer Leitstelle können sich die Führungskräfte zusätzlich per SMS alarmieren lassen. Unser Wehrführer hatte damals zur FME Zeit am Arbeitsplatz keinen Empfang. Darum war die SMS eine sehr praktische alternative.
    Für die Alarmierungs SMS gibt es übrigens spezielle Carrier, die eine besonders schnelle Übertragung garantieren.
    Bezahlt werden die SMS von der Stadt. Schließlich ist die dafür verantwortlich, dass der WF weiß, wann er gebraucht wird.

    Die Alarmierung per SMS birgt übrigens noch ein weiteres Problem: Datenschutz!
    Da in der SMS vertrauliche Daten (Name, Adresse ...) stehen und nicht sichergestellt ist, dass die SMS ausschließlich vom richtigen Empfänger gelesen wird. (Handy verloren, irgendwo vergessen...).
    Aus dem Grund wird genau zwischen Gefahr und Nutzen abgewogen, wenn jemand die SMS Alarmierung beantragt. Lieber einen Einsatz verpassen als persönliche Daten an Dritte weitergeben.


    4. Scanner oder Fug/FME um Funk mit zu schneiden?
    Ich könnte mir vorstellen, dass eure Gemeinde sich an einem Handelsüblichen Scanner stören könnte. Schließlich ist die Feuerwache ein öffentliches Gebäude/Einrichtung. Es wird wohl besser sein nur zugelassene Gerätschaften zu verwenden.
    Bei uns wird auch einfach ein handelsübliches FuG angezapft um FMS32 mit Signal zu füttern.


    Und die Moral von der Geschicht:
    Alarmiert wird man, oder nicht! ;-)

    Meine persönliche Meinung ist, dass euer WF zuerst bei der Gemeinde hausieren gehen sollte. Wenn die Bauern aufm Trecker einen FME brauchen, sollten sie den auch kriegen. Evtl. könnte der dann auch bei der Leitstelle anfragen, ob die sogar zusätzlich per SMS alarmieren können. Das wäre wohl die sicherste Variante und euer WF ist aus dem Schneider.

    Wenn es dir/euch in erster Linie darum geht einfach zu mehr Einsätzen fahren zu können: Baut euch doch einfach eine private Alarmierung. Sollte es dann mal zu Problemen kommen (SMS kommt 5 Std zu spät an, FW-Mann fährt gegen Baum) werden wenigstens keine "unschuldigen" mit reingezogen.
    Außerdem hat's früher mit dem telefonischen Informieren der Kameraden bei einem Einsatz auch immer gut geklappt ;-)


    Ich denke, dass das Mobile in Zukunft eine immer größere Rolle übernehmen wird. In der Nachbarwehr experimentieren sie z.B. gerade mit eine "Ich komme/Ich komme nicht"-App. Sehr interessant. Und klappt super.
    Es ist also an der Zeit, dass die werten Gesetzgeber sich mal Gedanken über ein paar bestehende Grauzonen machen sollten.

  3. #33
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    05.04.2004
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    540
    Hi,

    noch ein kleiner Hinweis der weissen Fraktion:
    der Staat selber hat ja die Alamierung per FME/DME selbst ausgehöhlt. Für eine Einsatzeinheit des Katastrophenschutzes waren nach STAN nur FME/DME für die Personen vorgesehen, welche in der SEG-San eingeteilt sind oder dem Führungstrupp. Betreuungsdienst und TuS sollten per Telefonkette alamiert werden.

    Gruß
    Simon

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