Zitat aus der Rahmenrichtlinie:
Die Funkgeräte müssen eine Sendezeitbegrenzung haben, die nach 2 Minuten ununter-
brochener Sendertastung automatisch den Träger abschaltet. Sie muß bedarfsweise (für
Meß- und Prüfzwecke bzw. bei relaisfähigen Geräten) vom Anwender aufgehoben werden
können.

MfG Fabsi