Hallo!
Ähm...ich weis nicht ob es da übergreifende Richtlinien gibt, kann sein das da jeder Kreis und jeder Landschrich ein eigenes Muster haben.
Aber die ersten beiden Ziffern geben immer eine Zugehörigkeit an.
So kann man bei XX/YY anhand von XX erkennen ob es sich um normale Polizei handelt (sowie von welchem Wachbezirk das Fahrzeug kommt), oder ob besondere Einheiten (Hundeführer, Reiterstaffel, Verkehrsdienst, Tatortdienst, KTU...weis der Geier es noch alles gibt) dahinter stecken.
Die anschließende Doppelzahl (also YY) ist meißt nur eine fortlaufende Nummerrierung die halt, abhängig von der Einheit irgendwo anfängt und irgendwo aufhört.
Fängt YY mit einer 0 an, also "/01" bis "/09" handelt es sich i.d.R. um Feststationen, bei "/11" bis "/19" um besondere Feststationen (Stadionswache Fußball, oder ähnliche Sachen), alles oberhalb von "/21" bis hin zu "/99" sind dann alles Fahrzeug- bzw. Personengebundene Rufzeichen.
Aber wie gesagt: Die Feinheiten scheinen im kleinen Kreis intern verhackstückt zu werden, weswegen es nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern bereits von Landkreis zu Landkreis offenbar krasse Abweichungen in der Aufschlüsselung gibt.
Grüße aus Dortmund
Jürgen Hüser