In Bayern ist doch alles anders :-)
Es handelt sich definitiv um ein bewegliches Objekt, da man den Rufnamen des öfteren mal herumfahren hört - vermutlich wohl sogar um einen personenbezogenen Rufnamen.
Leitstellenfahrzeuge scheiden wahrscheinlich schon nach der Logik aus. Zum einen macht "Rotkreuz" da wenig Sinn (da ein Großteil in BY ja nicht mehr vom BRK betrieben wird), zum anderen wäre der Städtename anstatt "Bayern" sinnvoller.
Dazu kommt, dass Rotkreuz Bayern 10/x von den BRK-GEL'n belegt ist. Die ärztliche Leitung der BRK-GEL unterliegt dem Landesarzt (irgendwas um §20 der BRK-Satzung), von daher würde RK BY 20 (/x) in der logischen Folge passen - und damit wie oben schon vermutet die Zuordnung als personenbezogener Rufname zum Landesarzt.
Falls aber einer genauere Informationen hat oder das bestätigen kann einfach her damit :)