Wie soll denn zwischen berechtigten und unberechtigten Alarmierungsempfängern unterschieden werden?
Über kurz oder lang wird die Alarmierung entwerder über personengebundene Endgeräte, so sich das die Kämmerer leisten können oder über TETRA-Pager erfolgen müssen. Denn die Ersten denken schon über die Abschaltung einzelner Analogfrequenzen nach und das wird schneller kommen, als uns allen lieb ist. Denn die Erhaltung der analogen Stationen kostet sehr viel Geld und das wird dirngend im Digifunk gebraucht.