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Thema: Sonderrechte für Feuerwehrleute

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  1. #1
    Registriert seit
    01.08.2002
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    Zitat Zitat von k-serv Beitrag anzeigen
    vor einiger Zeit gab es hier einmal eine hitzige Diskussion, ob Feuerweherleute denn nun Sonderrechte haben wenn Sie zum Gerätehaus fahren.
    EINE???? Das waren schon gefühlte 5.000.000 Diskussionen - Und solage es "übereifrige" Mitglieder in Hilfsorganisationen gibt wird es dieses Thema immer wieder geben.

    Vielleicht kann man ja für dieses Forum einen Filter einstellen, dass dieses Thema blockt...

  2. #2
    Registriert seit
    01.05.2010
    Beiträge
    98
    Ganz einfach. Feuerwehr ja, WENN keine Alarmierungsinfos vorliegen oder Menschen oder Sachwerte in Gefahr sind, HiOrgs, SEG etc. nein, außer sie haben ein Auto mit Blaulicht unterm Hintern.

    Keine Gewähr!

  3. #3
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Zitat Zitat von Pipsi Beitrag anzeigen
    Vielleicht kann man ja für dieses Forum einen Filter einstellen, dass dieses Thema blockt...
    ICH bin so ein Filter. Dieses Thema wird nun schon in ausreichend anderen Threats diskutiert. Deshalb closed...!

    Gruß, Mr. Blaulicht - Moderator

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