Verrat uns aber doch bitte, wer und mit welcher Begründung ein solches Verbot ausgesprochen hat. Vielleicht ist derjenige ja unglaublich einzigartig clever und rettet tausende Feuerwehrleute vor dem sicheren Strahlentod.
Ich renne in der Zeit zum Patentamt und melde den ultimativen Handfunkgerätestrahlenschutzstab zum Patent an. Besenstiel, wahlweise rot, blau oder weiß, einseitig mit Clip zur Befestigung des FuG, innenliegender dreifach abgeschirmter Verkabelung zum Handmikro am anderen Ende, und dem reflektierenden Aufdruck "Ätsch, Helden leben länger!"
(Werde ich in Version 2 in unauffälligem Jeansblau oder Anzughosenschwarz auch als FME/DME-Fernhalterung anbieten, denn remember: jeder Empfänger ist auch ein kleiner Sender...)





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