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Thema: Unglaublich: 44-Jähriger hörte unerlaubt Polizeifunk ab

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  1. #1
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Gerne.
    Nachdem ich noch kurz über diesen Witz gelacht habe:So, genug gelacht.
    Wobei, das hier bei einem Rechtsverstoß gleich mit Grundrechten argumentiert werden muss, ist eigentlich auch ein Witz. Aber so sind wir Deutschen halt, Täterschutz über allem...
    Das ist nun einmal so in einem Rechtsstaat, eine Schuld muß einwandfrei nachgewiesen werden, wenn du damit ein Problem hast, mußt du in eine Diktatur auswandern, dort wird einfach nach der Laune des Diktators die Urteile gesprochen.
    Im übrigen hast du behauptet das bei diesem Rechtsverstoß Grundrechte berührt werden nicht ich, ich sagte nur das bei so einem lapidaren Rechtsverstoß das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung übergangen wird.

    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Wenn irgendein Pflaumenaugust entgegen der geltenden Rechtslage Daten mithört,
    (siehe oben.)
    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    die mich als Patient oder Polizeikunde kennzeichnen, würde ich das als Verstoß gegen
    • Menschenwürde
    • Allgemeines Persönlichkeitsrecht
    • Recht auf informationelle Selbstbestimmung
    werten.
    So, und nun nochmal eine kleine Staatskunde für dich.
    Die Menschenwürde schließt alle anderen Grundrechte mit ein.
    Sprich die Menschwürde ist der Kuchen selbst und jedes einzelne Grundrecht an sich ist nur ein Stück.
    Zum zweiten, das allgemeine Persönlichkeitsrecht schließt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein, die inormationelle Selbstbestimmung ist kein eigenes Grundrecht.
    Und wenn dann kann hier nur die Polizei oder der Rettungsdienst dagegen verstoßen und nicht der Abhörer. Denn hier geht es darum wer diese Daten über dich preisgibt und nicht wer sie bekommt.

    Somit sehe ich im abhören von Funkaussendungen egal welcher Hinsicht immernoch kein Grundrechtsverstoß, sondern in meinen Augen nur eine Lapalie im Gegensatz zur Hausdurchsuchung.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Das ist nun einmal so in einem Rechtsstaat, eine Schuld muß einwandfrei nachgewiesen werden,
    Na, dann ist doch alles prima.
    In einem Rechtsstaat hat die Polizei rechtliche Möglichkeiten, um Schuld nachzuweisen, und das hat sie in dem Fall getan - und das auch angemessen, oder wie will man das ohne Hausdurchsuchung tun?

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    So, und nun nochmal eine kleine Staatskunde für dich.
    Schau dir deinen Erklärbärtext an, und meine Reihenfolge der Auflistung - merkst du was?

  3. #3
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Na, dann ist doch alles prima.
    In einem Rechtsstaat hat die Polizei rechtliche Möglichkeiten, um Schuld nachzuweisen, und das hat sie in dem Fall getan - und das auch angemessen, oder wie will man das ohne Hausdurchsuchung tun?
    In einem Rechtsstaat gibts aber auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
    Auf deutsch, die Polizei darf eben nicht alle rechtlichen Möglichkeiten die es gibt, bei jeder Straftat/Ordnungswidrigkeit, auch benutzen.

    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Schau dir deinen Erklärbärtext an, und meine Reihenfolge der Auflistung - merkst du was?
    Achso, na dann habe ich deine Aufzählung wohl falsch verstanden.
    Ändert aber dennoch nichts daran, daß der Abhörer gegen dieses Grundgesetz nicht verstoßen kann. ;-)
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    In einem Rechtsstaat gibts aber auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
    Auf deutsch, die Polizei darf eben nicht alle rechtlichen Möglichkeiten die es gibt, bei jeder Straftat/Ordnungswidrigkeit, auch benutzen.
    Welche anderen Möglichkeiten gibt es denn hier (angemessen, verhältnismäßig, zielführend, rechtskonform...)?

  5. #5
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    Hey Leute!

    In diesem Fall halte ich die Hausdurchsuchung auch für gerechtfertigt. Zu mal evt. die Gefahr der Verdunkelung besteht (Scanner verschwinden lassen, Kanäle löschen usw.). Er könnte später behaupten, dass er neben einem Polizeifahrzeug stand und das zufällig gehört habe und das hat er ja nun definitiv nicht. Aber ich habe auch nicht den Megadurchblick in juristischen Dingen.

    Ich glaube auch nicht, dass wir das Thema hier abschließend klargestellt kriegen. Zu mal hinter eine Wohungsdurchsuchung etwas mehr steckt:

    Aussagen des Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) zum Thema Wohnungsdurchsuchung

    http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv103142.html#Rn057


    @Alex22 und überhose
    Reicht euch die Hand und vertragt euch :-)
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  6. #6
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Etienne Beitrag anzeigen
    @Alex22 und überhose
    Reicht euch die Hand und vertragt euch :-)
    Alle paar Wochen brauchen wir das mal ;-)

  7. #7
    Registriert seit
    10.12.2001
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Alle paar Wochen brauchen wir das mal ;-)
    Achso, na dann mal zu ;-)
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

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