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Thema: Verständnisfrage öffentliche/nicht öffentliche Feuerwehr

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Es gibt doch in Deutschland meines Wissens nur eine Pflichtfeuerwehr. Diese ist auf Sylt...

  2. #2
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    Zitat Zitat von Lila-Kuh Beitrag anzeigen
    Es gibt doch in Deutschland meines Wissens nur eine Pflichtfeuerwehr. Diese ist auf Sylt...
    Laut Wikipedia (Wikipedia:Pflichtfeuerwehr) gibt es dergleichen drei:
    • Burg in Dithmarschen
    • List auf Sylt
    • Pietzpuhl in Sachsen-Anhalt
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  3. #3
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    Jetzt habe ich da mal ne frage dazu.

    Habe mir den Wikipedia Artikel durchgelesen da ist die rede davon wegen keiner Tageseinsastzbereitschaft.

    Wenn ich arbeitsmäßig nicht Vormitag da bin kann man ja nichts machen. Also müsste man dann ja von der Gemeinde angestellt werden damit man Vormittags hem ist also quasie auch dafür bezahlt werden.

  4. #4
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    Zitat Zitat von feuerball Beitrag anzeigen
    Jetzt habe ich da mal ne frage dazu.

    Habe mir den Wikipedia Artikel durchgelesen da ist die rede davon wegen keiner Tageseinsastzbereitschaft.

    Wenn ich arbeitsmäßig nicht Vormitag da bin kann man ja nichts machen. Also müsste man dann ja von der Gemeinde angestellt werden damit man Vormittags hem ist also quasie auch dafür bezahlt werden.
    Das ist m.E. ein Fehler bei Wikipedia. In den mir bekannten Feuerwehrgesetzen ist von einer Tageseinsatzbereitschaft nirgends die Rede. Der Verfasser wollte wohl nur auf die Problematik hinweisen.

    Ich bezweifle stark das eine Pflichtfeuerwehr eingerichtet werden kann, wenn unter Tage keine Einsatzbereitschaft hergestellt werden kann. Die Pflichtfeuerwehr kann (zumindest in Bayern) dann aufgestellt wird, wenn in der jeweiligen Kommune keine Feuerwehr zustande kommt. Da es sich hier um einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte handelt, wird dies nur sehr selten praktiziert.

    Wie die Kommune die Tageseinsatzbereitschaft sicherstellen soll, da halten sich die Gesetze (wohl wissend) heraus. In Bayern wurde auf die Problematik eingegangen, in dem nun ein/e Feuerwehrmann/frau sowohl am Wohnort als auch am Arbeitsort im Einsatzdienst einer Freiwilligen Feuerwehr tätig werden kann.

    Eine echte "Sicherstellung" der Einsatzbereitschaft am Tage wäre (wie bereits erwähnt) wohl mit Kosten verbunden, deswegen wird sich da wohl erstmal nichts tun...
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    "Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
    (J. Stiegel, 2009)

  5. #5
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    Man muss das ganze mit der Pflichtfeuerwehr auch etwas differenzierter sehen. Wenn ich sehe, dass man in Pietzpuhl eine eingerichtet hat, reden wir da über eine Ansammlung von Häusern, in denen 251 Personen gemeldet sind.
    Wenn will man da großartig verpflichten, und wie will sieht das qualitativ aus?

  6. #6
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Man muss das ganze mit der Pflichtfeuerwehr auch etwas differenzierter sehen. Wenn ich sehe, dass man in Pietzpuhl eine eingerichtet hat, reden wir da über eine Ansammlung von Häusern, in denen 251 Personen gemeldet sind.
    Wenn will man da großartig verpflichten, und wie will sieht das qualitativ aus?
    Auch dies ist sicherlich ein Grund warum es derer so wenige gibt!

    M.E. gibt es das Konstrukt der Pflichtfeuerwehr nur, um den Gemeinden die Handhabe zu geben, ihrer Pflicht zur Aufstellung einer Feuerwehr auch unter widrigen Umständen nachkommen zu können.
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  7. #7
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    Richtig, damit es hinterher, wenns schief gegangen ist, wenigstens noch sagen kann: "Tja, Pech, aber wir haben alles versucht."
    Würde dann besser aufgenommen werden als: "Tja, Pech, aber es ist schlichtweg in unserer Zeit nicht haltbar, eine 100%ige, gleichwertige Brandabwehr für alle Bürger sicherzustellen."

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