
Zitat von
überhose
Der Passus der Mindestforderung steht in der FwDV2 im Vorwort und gilt dadurch m.E. für die genannten Aus- und Fortbildungen.
FwDV 2, Vorwort, Abs.4: "Die in der vorliegenden Dienstvorschrift beschriebene Ausbildung stellt die Mindestanforderung dar."
Hier steht nichts von Fortbildung, das heißt im Juristendeutsch sie ist auch nicht gemeint.
Gruß aus Bayern,
Knut
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"Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
(J. Stiegel, 2009)