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Thema: Feuerwehrstiefel - FPA vs. F2A - Wer kann helfen?

  1. #1
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    Feuerwehrstiefel - FPA vs. F2A - Wer kann helfen?

    Hallo Kameraden,

    bin eben auf die Frage gestoßen, was FPA und F2A, welche in Verbidnung mit den Feuerwehrpiktogrammen auf den Feuerwehrstiefeln zu finden sind, zu bedeuten haben?

    Es handelt sich hier wohl um die "alte" und "neue" Norm für Feuerwehrstiefel?
    Was bedeuten beide Kürzel bzw. was sagen sie aus?
    Dürfen Stiefel mit FPA-Kennung weiterhin getragen werden?

    Würde mich über Informationen sehr freuen, da Google hierbei nicht mein bester Freund war.

    Bis dahin und danke im vorraus

    Panzer

  2. #2
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  3. #3
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    Danke schonmal. das bringt ein wenig Licht ins Dunkle. Was ist aber mit FPA? Ist es vielleicht Synonym zu verwenden?

  4. #4
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    Der Link behandelt die "neue" Norm, sprich EN 15090.

    Feuerwehrstiefel nach vorheriger Norm DIN EN 345 hatten auch das Logo drauf, die Buchstaben FPA bedeuten :
    F = Anforderungen der EN 345-2 Tabelle 3 erfüllt (Tabelle der Zusatzanforderungen)
    P = durchtrittsicher
    A = antistatisch

    Zur Frage der Nutzbarkeit:
    Solange Feuerwehrstiefel nach der alten Norm noch einsatzfähig sind, also Sohlen nicht abgelaufen, Leder /Obermaterial ohne Risse /Beschädigungen, Nähte o.k., Reissverschluss etc ok, Innenfutter o.k. und unbeschädigt, steht einem Einsatz im Grunde nichts entgegen.

    Lesetipp: Broschüre: Sicher im Einsatz
    Geändert von Tus-bw (15.01.2011 um 10:13 Uhr)
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
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  5. #5
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    Zitat Zitat von Panzer Beitrag anzeigen
    Hallo Kameraden,

    bin eben auf die Frage gestoßen, was FPA und F2A, welche in Verbidnung mit den Feuerwehrpiktogrammen auf den Feuerwehrstiefeln zu finden sind, zu bedeuten haben?
    Heißt es eventuell F1PA? Könntest Du Bilder der Kennzeichnung machen? Es kann auch sein, dass Hersteller anstelle von F1PA einfach FPA schreiben, obwohl das nicht der Norm entspricht.

    F - Feuerwehr

    1 ist für allgemeine TH und BBK im Freien
    2 ist für alles darüber, insbesondere Innenangriff
    3 ist zusätzlich für Spezialeinsätze, insb. mit gefährlichen Stoffen

    P ist optional und bedeutet Anforderungen an Durchtrittsicherheit der Sohle erfüllt, das macht nur bei F1 Sinn, da das bei F2 und F3 zu den Grundanforderungen gehört

    A ist optional und bedeutet Anforderung an die Antistatik erfüllt

    Daneben gibt es noch I für Schuhe aus Leder und II für Schuhe aus Vollgummi oder sonstigem Polymer (für Klasse 3 einzig zulässig, für 1 und 2 möglich).

    Steht was dabei, auf welche Fassungen der Norm sich das bezieht? Diese Art der Kennzeichnung ist zumindest in beiden Versionen von EN 15090 gleich. Ob es bei EN 344 bzw. 345 anders war, müsste ich mal nachsehen. Aber wenn das Feuerwehrpiktogramm dabei steht, müsste es eigentlich EN 15090 sein.

    Dürfen Stiefel mit FPA-Kennung weiterhin getragen werden?
    Grundsätzlich ja, es ist nicht verboten, Produkte die einer alten Norm entsprechen, zu benutzen. Ob sie wirkungsvoll schützen und damit geeignet sind, muss man im Einzelfall beurteilen.

  6. #6
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    In dieser Ausgabe der BGR 191 (Stand Oktoberr 2001) ist die damals gültige Kennzeichnung nach EN 345 mit Logo und Kürzel FPA beschrieben.
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
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  7. #7
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    Ich habe die EN 345 in Papierform im Büro, aber darauf habe ich derzeit keinen Zugriff. Die ist auch schon so lange her, dass ich den Inhalt nicht parat habe. Aber dann wird das mit FPA wohl schon so sein. Ich hatte mich schon gewundert, weil ich das Feuerwehrpiktogramm schon in Vor-EN-15090-Zeiten gesehen habe.

  8. #8
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    Die EN 345-2:1996 ist ja erst 2006 zurückgezogen worden.
    Ist also nicht ungewöhnlich, das noch Stiefel nach der alten Kennzeichnung unterwegs sind.
    (Hab selbst welche im Schrank ...)

    Es sollen - Gerüchten zufolge - in ganz seltenen Fällen sogar noch Stiefel S 9 bzw. S 10 nach DIN 4843 (1993 zurückgezogen) im Einsatz sein ... :)
    (Zur Erläuterung: das waren Stiefel (Form SH) aus Leder (S9) oder Gummistiefel (S10) )
    Selbst diese Stiefel dürfen noch eingesetzt werden, weil ihre Ausführung den damals geltenden Normen entsprach.
    Ob das sinnvoll ist und diese Stiefel den heutigen Anforderungen im Einsatz standhalten, steht auf einem anderen Blatt.
    Geändert von Tus-bw (15.01.2011 um 10:53 Uhr)
    Beste Grüße, Udo
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